Pornographie im Internet ist bekanntermaßen ein Riesenmarkt: 12% aller Webseiten, 8% der E-Mails, 35% der Downloads und 25% aller Suchanfragen sollen sich um Pornographie drehen. Trotzdem wird der Markt von den großen Suchmaschinen wohl aus Imagegründen eher stiefmütterlich behandelt. Also entwickeln zwei ehemalige Google-Mitarbeiter jetzt eine eigene Suchmaschine für Erwachsenenunterhaltung. Sollte das ein Erfolg werden, bin ich ja mal auf die Reaktion von Google und Bing gespannt.

Eine Reportage von 1991 über die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften erweist sich als echtes Comedy Gold – unbedingt bis zum Ende gucken! (Danke, Dirk)

Und natürlich bleibt die Zeit dort auch nicht stehen. Heute muss die „Bundeskopierstelle für jugendgefährdende Medien“ auf Anfrage indizierte Pornofilme kopieren, wenn diese seit mehr als zwei Jahren vergriffen sind. So wollen es das Informationsfreiheitsgesetz und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln.

Soll noch mal einer sagen, wir wären in diesem Neuland nicht ganz vorne mit dabei – zumindest in einer Kategorie: Deutschland ist Internet-Pornoweltmeister. Hierzulande entfallen nämlich 12,47% des Traffics auf Erwachsenenunterhaltung, der weltweite Schnitt liegt bei 7,65%.

Und wer beim Formatkrieg zwischen VHS und Video 2000 aufgepasst hat, weiß welche Verantwortung da auf unseren Schultern lastet.

Der US-Kriminologe Anthony D’Amato kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass es eine negative Korrelation zwischen der Verfügbarkeit von Pornographie und der Anzahl an Vergewaltigungen gibt. Und er folgert auch einen Kausalzusammenhang aus der Gegenüberstellung der jeweils vier US-Bundesstaaten mit der größten bzw. geringsten Internetverbreitung in denen die Vergewaltigungsrate zwischen 1980 und 2000 um 27% gesunken bzw. 53% gestiegen ist.

Auch so kann man(n) sich verdächtig machen: Udo Vetter berichtet von einem Mandanten, dessen Rechner bei der Untersuchung das Misstrauen der ermittelnden Beamten weckte, weil sie auf Partition D: keinerlei  pornographische Darstellungen finden konnte. Klarer Fall – der Mann „trickst“, um seine Spuren zu verschleiern.

Wir halten also fest: Ein paar legale Pornos sollten stets auf der Festplatte eines Mannes sein – schon um die Kripo nicht ins Grübeln zu bringen.

Bleibt die Frage, was Frauen auf dem Rechner speichern müssen, um sich nicht verdächtig zu machen?