In den USA ist ein Mann für die Teilnahme an einer Anonymous-DDoS-Attacke zu einer Strafe von 183.000 $ verurteilt worden. Und wie kommt man zu einer so sportlichen Forderung, wenn der Schaden des 15-minütigen Webserver-Ausfalls keine 5.000 $ beträgt? Ganz einfach:

Because Koch Industries claimed that the attack necessitated a $183,000 expenditure to a consulting firm to better secure its web servers.

Und als wenn das nicht absurd genug wäre, hatte der Mann das Tool nur eine Minute (!) laufen.

Markus Kompa befasst sich mit der Vertraulichkeit von Diekmanns Mailbox und sieht kein rechtliches Hindernis für eine Veröffentlichung der Nachricht von Wulff. Nachrichten auf einem AB werden demnach wie schriftliche Äußerungen gewertet, und der Verfasser trägt das Risiko einer möglichen Veröffentlichung.

Update: Thomas Stadler schließt sich ihm an, gibt aber zu bedenken, dass „einige meinungsfeindliche deutsche Landgerichte“ das anders sehen könnten.

Wieder was gelernt, wenn auch nicht aktuell. Von deutschen Gerichten wird auch nach ausländischen Gesetzen Recht gesprochen, vor allem im Familien- und Erbrecht:

Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen sei „Ausdruck der Globalisierung“, sagt der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, „wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches.“ Doch während etwa Kanada für seine Einwanderer grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennt, lässt das deutsche Recht solche Normen gelten – solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. Zwangsehen und Steinigungen sind deshalb verboten.