Wieder was gelernt, wenn auch nicht aktuell. Von deutschen Gerichten wird auch nach ausländischen Gesetzen Recht gesprochen, vor allem im Familien- und Erbrecht:

Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen sei „Ausdruck der Globalisierung“, sagt der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, „wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches.“ Doch während etwa Kanada für seine Einwanderer grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennt, lässt das deutsche Recht solche Normen gelten – solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. Zwangsehen und Steinigungen sind deshalb verboten.