Dass bei uns auch nach Scharia-Recht geurteilt wird, hat sich hoffentlich mittlerweile rumgesprochen. Das OLG Bamberg hat jetzt die Ehe einer 15-Jährigen mit ihrem 21 Jahre alten Cousin für rechtens erklärt. Das Gericht ist auch schon im Zusammenhang mit dem Fall Mollath negativ aufgefallen.
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Saudi-Arabien will alle abmahnen, die seine Todesstrafe mit der des IS vergleichen. Das ist ja auch was völlig anderes.
Wer die Fairnis der Gerichte infrage stelle, so das saudische Justizministerium, zweifle auch die Justiz des Königreichs und dessen Rechtssystem an. Dies jedoch basiere auf dem Islamischen Gesetz und garantiere Menschenwürde.
Wieder was gelernt, wenn auch nicht aktuell. Von deutschen Gerichten wird auch nach ausländischen Gesetzen Recht gesprochen, vor allem im Familien- und Erbrecht:
Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen sei „Ausdruck der Globalisierung“, sagt der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, „wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches.“ Doch während etwa Kanada für seine Einwanderer grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennt, lässt das deutsche Recht solche Normen gelten – solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. Zwangsehen und Steinigungen sind deshalb verboten.