Zum Beispiel bei Unternehmen in Staatsbesitz, die einer Partei kein Geld direkt spenden dürfen, die aber über den Umweg des Sponsorings doch noch eine Parteikasse auffüllen dürfen. Oder bei Geldgebern, die Transparenz scheuen: Parteispenden ab 10.000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien genannt werden, Sponsorings nicht – egal, wie hoch sie sind.