Wenn die Übergroße Koalition die Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber offener WLANs in Rekordzeit durchpeitschen will, passiert natürlich genau das nicht. War aber auch nicht zu erwarten.
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Wenn unsere Geliebte Bundesregierung mit einer Idee um die Ecke kommt, die nicht nur vernünftig klingt, sondern auch noch längst überfällig ist – dann werden wir ganz sicher beschissen. So auch bei der „Abschaffung“ der Störerhaftung.
Offene WLAN-Netze: EuGH-Generalanwalt will Störerhaftung einschränken
In seinem Schlussantrag argumentiert der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gegen die Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze. Die Pflicht zur Unterbindung von Rechtsverletzungen bedeute zu große Einschränkungen.
[Heise]
Wenn das Gericht dem folgt, bin ich ja mal auf das Rumgeiere unserer Geliebten Bundesregierung gespannt, um an der Störerhaftung dennoch fest zu halten.