Sollte der BND in der Vergangenheit tatsächlich in bedauerlichen Einzelfällen mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein – das Problem lässt sich lösen. Zum Beispiel in dem man alle feuchten Überwachungsträume des Geheimdienstes in ein Gesetz packt und – sicher ist sicher – noch einen Puffer oben drauf tut. Und so ein Ermächtigungsgesetz bringt man dann einfach mit einer altbewährten Taktik durch den Bundestag.
Am 28. Juni stellte der Innenminister den Verfassungsschutzbericht 2015 vor, wobei man dabei auch die Düsseldorfer IS-Schläfer beschwor.
Am 29. Juni nickte das Bundeskabinett die Ausweitung der Kompetenzen für den BND ab und legalisierte im Prinzip die Kooperation mit der NSA, die man zuvor heimlich und rechtswidrig praktiziert hatte.
Am 30. Juni petzte die Rheinische Post, dass der Düsseldorfer Terror ein „Hirngespinst“ war.