Hurra, hurra, ein Kriegsgrund ist da: US-Gericht verurteilt den Iran zu einer Geldstrafe von 100 Mrd. Dollar wegen angeblicher Verwicklungen in 9/11. Und wie kommt das Gericht auf die Idee? Durch Aussagen von ehemaligen Regierungsbeamten und Geheimdienst-Mitarbeitern, Mitgliedern der über jeden Zweifel erhabenen 9/11-Untersuchungskommission und ehemaligen Angehörigen des iranischen Geheimdienstes. Na, dann muss es ja stimmen!

Man musste schon unbeschreiblich naiv sein, um anzunehmen, dass der Tornado-Einsatz von Heilgendamm 2007 juristische Konsequenzen haben würde. Spannend sind in solchen Fällen eigentlich nur die Begründungen, warum das alles doch rechtens war. Und hier setzt das Schweriner Verwaltungsgericht neue Maßstäbe:

Das Verwaltungsgericht urteilte jetzt, die Beeinträchtigung sei zu gering gewesen. Zudem werde diese Grundrechtsverletzung voraussichtlich kein zweites Mal eintreten. Daher sollen die Tornadoflüge keine weitere juristischen Folgen haben.

Magnus Gäfgen, dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob Metzler, wurde eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen, weil ihm beim polizeilichen Verhör Folter angedroht wurde. Das verletzte nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt seine Menschenwürde, und es ist erfreulich, dass sich das Gericht nicht dem öffentlichen Druck und der BILD-Kampagne gebeugt hat: Weil der Rechtsstaat auch und gerade für die schlimmsten Verbrecher funktionieren muss!

Weniger erfreulich ist, dass die Staatsanwaltschaft Gäfgen gleich die nächste Bühne bereitet, indem sie die Entschädigung entgegen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit seinen Prozessschulden verrechnen will.