Gottes- und religionsbezogene Artikel in deutschen Landesverfassungen. Ich dachte immer, dass nur die Bayern Gottesfurcht als Bildungsziel in ihrer verankert haben, tatsächlich ist das aber eine weit verbreitete Unsitte, zu der Schopenhauer eigentlich schon alles gesagt hat:

Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.

Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein glänzen übrigens mit Landesverfassungen ohne Gottes- oder Religionsbezug.

Die Isländer haben sich selbst eine neue Verfassung geschrieben. Und der Text ist wohl ganz gut gelungen:

Der enthält nach Ansicht der Venedig-Kommission des Europarates ein paar Unstimmigkeiten, wird insgesamt aber von führenden Verfassungsrechtlern gelobt. Er gibt dem Parlament mehr Macht, stärkt Menschen- und Bürgerrechte – etwa die Informationsfreiheit -, ermöglicht mehr direkte demokratische Teilhabe und trägt einem großen Wunsch der Isländer Rechnung: ihre natürlichen Ressourcen zu schützen.

Die Isländer selbst haben in einem Referendum bereits dafür gestimmt, jetzt muss die Verfassung aber noch durch zwei Parlamente – und da wird es natürlich schwierig. Hatten wir nicht eigentlich auch noch eine Verfassung gut?

Die jüngste Twitter-Offenbarung von Erika Steinbach:

Wer schützt eigentlich unsere Verfassung vor den Verfassungsrichtern?

erinnerte mich irgendwie an die Worte eines anderen großen CDU-Denkers – Wolfgang Schäuble:

Es ist beim Regieren sehr hinderlich, wenn man sich beim Ändern der Verfassung an die Verfassung halten muß.

Aber auf der Suche nach einer Quelle für das Zitat beschleicht mich nun langsam der Verdacht, dass Schäuble dafür zu Unrecht die Lorbeeren einheimst. Kann ihm jemand mit einem vernünftigen Beleg zur Ehrenrettung verhelfen?

Arabischer Herbst: Ägyptens Präsident Mursi macht sich zum Pharao:

In einer Verfassungserklärung des Präsidenten, die sein Sprecher Jassir Ali am Donnerstag im staatlichen Fernsehen vortrug, heißt es: „Kein Justizorgan hat das Recht, das Verfassungskomitee oder den Schura-Rat (die zweite Parlamentskammer) aufzulösen.“ Die Umsetzung der Entscheidungen des Präsidenten dürften von keinem Gericht behindert werden. Damit seien alle von der Justiz bisher für ungültig erklärten Dekrete Mursis wieder wirksam.

Und seinen renitenten Generalstaatsanwalt hat er bei der Gelegenheit auch noch in den Ruhestand geschickt.

Das hat was von „Malen nach Zahlen“: Die nepalesische Verfassung enthält eine 24- Schritt-Anleitung zur geometrischen Konstruktion der Nationalflagge. Okay, ein paar Schritte sind schon alleine dafür notwendig, die abgefahrene Form der Flagge zu beschreiben. Aber ansonsten könnten wir uns das ruhig mal als Beispiel nehmen, wenn ich mir diesen Wildwuchs ansehe.