Interessanter Bericht eines §129a-Opfers. Offenbar hat der Verfassungsschutz 1998 das Protokoll eines nie geführten Gesprächs als Beweismittel verwandt, um eine Telefon- und Briefüberwachung gegen Wolf Wetzel zu begründen. Und der Name des V-Manns, der das Gespräch fingiert mitgehört haben will, ist ausgerechnet „V-Mann 123“. Warum nicht gleich Max Mustermann?
In einem zweiten Artikel berichtet Wetzel vom Prozess vor dem Verwaltungsgericht Berlin, dass die Maßnahmen nun für rechtswidrig erklärt hat. Ob es nur die Glaubwürdigkeit der Aussage von V-Mann 123 anzweifelt, oder auch seine Existenz in Frage stellt, lässt sich dem mündlichen Urteil nicht entnehmen. Auf die schriftliche Begründung bin ich gespannt.
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