Die Militarisierung Deutschlands schreitet weiter voran. Ist der letzte Bundespräsident zumindest angeblich noch wegen der Kritik an seiner Äußerung zum Einsatz der Bundeswehr aus wirtschaftlichen Interessen zurückgetreten, darf der neue Kriegsminister nun dasselbe fordern. Nicht, dass Thomas de Maizière damit nicht die Wirklichkeit beschreiben würde – was ja löblich ist. Dass diese Realität nach Grundgesetz und Völkerrecht eine andere sein müsste, das ist das Problem.

Ähnlich phantasielos wiederholt auch der neue Innenminister Hans-Peter Friedrich das ewiggestrige Mantra der Schwarzen Pest nach dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Wegen Terror natürlich, wissen schon. Wie die Bundeswehr da helfen soll, nachdem das BVerfG das Abschießen von Passagierflugzeugen ja verboten hat, verrät er allerdings nicht. Sollen Panzer deutsche Weihnachtsmärkte schützen oder die Infanterie mit Maschinengewehren einfach Jagd auf „seltsam aussehende Menschen“ machen? Da erscheinen mir andere Motive für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren deutlich plausibler. Stichwort: Vertrag von Lissabon und die Niederschlagung von Aufständen.

Zum Vertrag von Lissabon und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Infokriegernews.de ein interessantes Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider geführt. Seine persönliche Einschätzung des Urteils:

Die Maßstäbe des Urteils sind weitgehend in Ordnung, wenn mir auch das Gericht zu viel von Herrschaft und von Mehrheit redet. Das ist nicht freiheitlich gedacht. Die Anwendung der Maßstäbe ist fehlerhaft, weil das Gericht die reale Entmachtung der Völker nicht geprüft und nicht in die Waagschale gelegt hat. Das Urteil entspricht meinen Erwartungen. Die waren sehr bescheiden. Insgesamt gesehen hat sich das Recht nicht behauptet, aber es sind äußerste Grenzen des Unrechts aufgezeigt worden.

Update: Auf Alles Schall und Rauch gibt es die Videoaufzeichnung eines aktuellen Vortrags von K. Albrecht Schachtschneider zum Thema.