Eine verfassungs- und völkerrechtliche Analyse des Syrieneinsatzes (PDF). Die hat Norman Paech, Professor für Verfassungs- und Völkerrecht i.R., im Auftrag der Linken ausgearbeitet. Er kommt zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass der Einsatz gegen das Völkerrecht verstößt. Unsere Geliebte Bundesregierung interessiert sich für derlei Kleinigkeiten ja nicht so.

Jetzt haben die USA auch noch den Weltraum annektiert. Wird halt irgendwann langweilig, das Völkerrecht immer nur hier unten zu vergewaltigen.

Innerhalb von 14 Tagen segnete zunächst der US-Senat, dann der Kongress einen Gesetzentwurf ab, der das Weltall de facto zum amerikanischen Verwaltungsraum erklärt. Sechs Tage später, am 25. November 2015, unterzeichnetet auch Präsident Barack Obama das Schriftstück, mit dem US-Behörden quasi das Recht der Lizenzvergabe zur Ausbeutung des Sonnensystems für sich beanspruchen.

Anmerkungen zu den möglichen rechtlichen Folgen für Soldaten, die in einen grundgesetz- und volkerrechtswidrigen Krieg ziehen.

Liebe Soldaten, die Ihr Euch auf den Weg machen wollt, dem Ruf des Vaterlandes zu folgen und Deutschland in Syrien zu verteidigen. Seit den Nürnberger Prozessen besteht Einigkeit darüber, dass Soldaten verantwortlich sind für ihre Taten, auch wenn sie „nur“ Befehlen folgen, wenn eine Befehlsverweigerung nicht Gefahr für Leib und Leben bedeutet.

Wenn Ihr folglich nach Syrien geht und dadurch gegen das Grundgesetz, das Völkerrecht und später vermutlich auch gegen Menschenrechte verstoßt, macht Euch bewusst, dass Ihr zur Verantwortung gezogen werden könnt. Lest aufmerksam die folgenden Erklärungen.

Auch ein Völkerrechtler der Bundeswehr-Universität München meldet im Interview Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes an.

Altkanzler Schröder gibt mit brechreizerregender Selbstverständlichkeit zu Protokoll:

Er selbst habe als Kanzler beim Jugoslawien-Konflikt ebenfalls gegen das Völkerrecht verstoßen. „Da haben wir unsere Flugzeuge (…) nach Serbien geschickt, und die haben zusammen mit der Nato einen souveränen Staat gebombt – ohne dass es einen Sicherheitsratsbeschluss gegeben hätte.“ Insofern sei er mit dem erhobenen Zeigefinger vorsichtig, betonte Schröder.