Eine verfassungs- und völkerrechtliche Analyse des Syrieneinsatzes (PDF). Die hat Norman Paech, Professor für Verfassungs- und Völkerrecht i.R., im Auftrag der Linken ausgearbeitet. Er kommt zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass der Einsatz gegen das Völkerrecht verstößt. Unsere Geliebte Bundesregierung interessiert sich für derlei Kleinigkeiten ja nicht so.
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Jetzt haben die USA auch noch den Weltraum annektiert. Wird halt irgendwann langweilig, das Völkerrecht immer nur hier unten zu vergewaltigen.
Innerhalb von 14 Tagen segnete zunächst der US-Senat, dann der Kongress einen Gesetzentwurf ab, der das Weltall de facto zum amerikanischen Verwaltungsraum erklärt. Sechs Tage später, am 25. November 2015, unterzeichnetet auch Präsident Barack Obama das Schriftstück, mit dem US-Behörden quasi das Recht der Lizenzvergabe zur Ausbeutung des Sonnensystems für sich beanspruchen.
Liebe Soldaten, die Ihr Euch auf den Weg machen wollt, dem Ruf des Vaterlandes zu folgen und Deutschland in Syrien zu verteidigen. Seit den Nürnberger Prozessen besteht Einigkeit darüber, dass Soldaten verantwortlich sind für ihre Taten, auch wenn sie „nur“ Befehlen folgen, wenn eine Befehlsverweigerung nicht Gefahr für Leib und Leben bedeutet.
Wenn Ihr folglich nach Syrien geht und dadurch gegen das Grundgesetz, das Völkerrecht und später vermutlich auch gegen Menschenrechte verstoßt, macht Euch bewusst, dass Ihr zur Verantwortung gezogen werden könnt. Lest aufmerksam die folgenden Erklärungen.
Auch ein Völkerrechtler der Bundeswehr-Universität München meldet im Interview Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes an.
Fragen nach der völkerrechtlichen Grundlage eines Militäreinsatzes bügelte der Außenminister im Parlament mit der Bemerkung ab, man sei nicht in einem wissenschaftlichen Seminar.
Interventionen sind keine Kriege und Expeditionskorps keine Bodentruppen. Zumindest nicht die amerikanischen, die in Syrien operieren sollen.
Altkanzler Schröder gibt mit brechreizerregender Selbstverständlichkeit zu Protokoll:
Er selbst habe als Kanzler beim Jugoslawien-Konflikt ebenfalls gegen das Völkerrecht verstoßen. „Da haben wir unsere Flugzeuge (…) nach Serbien geschickt, und die haben zusammen mit der Nato einen souveränen Staat gebombt – ohne dass es einen Sicherheitsratsbeschluss gegeben hätte.“ Insofern sei er mit dem erhobenen Zeigefinger vorsichtig, betonte Schröder.
Wieder was gelernt: Drohnen-Piloten sind nach internationalem Recht ein legitimes Ziel im Krieg. Und zwar auch dann, wenn sie abends bei ihren Familien in Nevada oder irgendwo in Deutschland sitzen. (via Fefe)
Also wenn ich es nicht besser wüsste und der Karl-Theodor nicht so ein „renommierter Staatsmann“ wäre, würde ich glatt denken, dass Guttenberg einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg befürwortet:
Berlin sollte anfangen, darüber nachzudenken, wie es Israel unterstützen kann nach möglichen Luftangriffen auf Iran.