Rechtsstaaten erkennt man ja unter anderem daran, dass man nicht nachträglich für Dinge bestraft werden kann, die zum Zeitpunkt der Tat noch gar nicht strafbar waren oder verjährt sind. Und in Bayern gehen die Uhren bekanntlich anders:
Trotzdem hat der neue bayerische Justizminister Winfried Bausback nun offenbart, dass er einen Gesetzentwurf erarbeiten ließ, der rückwirkend gelten und dafür sorgen soll, dass der Kunstsammler Cornelius G., bei dem die Staatsanwaltschaft Augsburg im Frühjahr 2012 1406 Kunstwerke und andere Dokumente beschlagnahmen ließ, einen Teil der Gemälde auch dann nicht zurückbekommt, wenn sie nach derzeitiger Rechtslage sein Eigentum sind.
Das ist doch mal ein gelungener Einstand für den Neuen!