ZDFinfo hat eine wohl nicht nur an Fakten orientierte Doku mit dem Titel  „Bordell Deutschland“ gebracht, die ich allerdings nicht gesehen habe. Muss man vermutlich auch nicht, denn der Anreißertext macht die Stoßrichtung schon deutlich klar:

Seit 2002 herrscht in unserem Land eine der liberalsten Prostitutionsgesetzgebungen Europas – seitdem sind immer mehr Bordelle entstanden. Das Geschäft boomt, mit bizarren Auswüchsen.

Von Flatrate-, über Edel- bis hin zu sogenannten Gangbang-Bordellen, in denen eine Prosituierte mit mehreren Männern gleichzeitig Sex hat – nichts scheint unmöglich. Den Männern gefällt das, und zwar nicht nur den Deutschen.

Weiter erfahren wir, dass Deutschland das Bordell Europas ist und Sextouristen aus aller Welt anlockt, Zwangsprostitution, Drehscheibe des Menschenhandels – das volle Programm. Und das Bild, das man über Medien, Film und Fernsehen auch sonst so vermittelt bekommt. Dabei habe ich mich oft gefragt, wie sich die Situation wirklich darstellt, habe es aber dann doch nie recherchiert. Wenn euch das auch so geht, empfehle ich den kritischen Kommentar zur ZDF-Doku von Doña Carmen e.V. zur Lektüre.

Dass wir jetzt offiziell von A wie ADAC bis Z wie ZDF beschissen werden, fand ich wenig überraschend. Als ich nun aber im Doppelpack lesen musste, dass bei der Manipulation ausgerechnet Angela Merkel zur belietesten Deutschen „gewählt“ wurde, und dass ZDF-Mann Udo van Kampen ihr bei einer Pressekonferenz auch noch ein Geburtstagsständchen gesungen hat – da musste ich doch daran denken, wie mir vor vielen Jahren jemand erklärte, dass es da eine gewisse Nähe der Mainzer zur Schwarzen Pest gäbe. Damals konnte ich das noch nicht ernst nehmen.

Karlsruhe hat entschieden, dass der ZDF-Staatsvertrag grundgesetzwidrig ist:

Im Fernsehrat des Senders, der 77 Mitglieder hat, muss der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden, wie das Gericht entschied. Im Verwaltungsrat, der den Intendanten überwacht, sind 6 von 14 Mitgliedern Staat und Parteien zuzurechnen. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrats „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben.

Heute mal eine erfreuliche Nachricht: Eva Herman hat vor dem Kölner Oberlandesgericht einen Sieg gegen den Axel-Springer-Verlag errungen. Der Verlag darf nicht mehr behaupten, sie hätte die NS-Familienpolitik gutgeheißen und wurde außerdem zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt.

Wir erinnern uns: Nach einer Pressekonferenz zur Vorstellung ihres Buches „Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen“ wurde Herman unter Verwendung eines verkürzten und sinnentstellenden Zitats vorgeworfen, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Trauriger Höhepunkt der medialen Kampagne war ein Auftritt bei Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007, bei dem sie letzlich publikumswirksam aus der Sendung geworfen wurde. Von Fernsehkritik.TV gibt es eine treffende Analyse zu dieser Sendung: