Die Darstellung der vom Bundesverfassungsgericht von 1990 bis 2011 für nichtig oder verfassungswidrig erklärten Bundesgesetze war natürlich unbefriedigend, weil die Werte nicht sinnvoll auf die Amtszeit der Regierungen zu beziehen waren. Untersucht man alle 321 Entscheidungen des BVerfG gegen Bundesgesetze zwischen 1949 und 2011 sieht das Ganze wie unten dargestellt aus.

Auffällig ist natürlich die schlechte Performance von Angela Merkel, der sicherlich zugutekommt, dass Karlsruhe ihre leider noch laufende Amtszeit noch nicht zur Gänze würdigen konnte. Ich bin mir aber sicher, dass sie sich da vor ihren Unionskollegen nicht blamieren will und noch aufholen wird. (Zum Vergrößern anklicken)

Auch hier gilt: Bei Entscheidungen, die mehrere Gesetze betreffen, wurde das jeweils aktuellste Gesetz gewertet. Entscheidungen zu Gesetzen ohne Datumsangabe sind der jeweils amtierenden Regierung zugerechnet. Vier Entscheidungen bezogen sich übrigens auf Gesetze, die vor 1949 erlassen wurden. (Datenhandbücher des Bundestages 1949-1999 und 1990-2010)

Das BVerfG hat von 1990 bis 2011 insgesamt 138 Mal Gesetze aus dem Verkehr gezogen. Mehr als die Hälfte davon entstanden unter Kohl.

Update: Auf Anregung von daMax habe ich das mal visualisiert. Für die Zuordnung zu den Regierungen wurde bei Entscheidungen, die mehrere Gesetze betreffen, das jeweils aktuellste Gesetz gewertet. Entscheidungen zu Gesetzen ohne Datumsangabe sind der jeweils amtierenden Regierung zugerechnet. (Zum Vergrößern anklicken)

Und ewig stört das Grundgesetz – zumindest unsere real existierende Regierung. Das neue Wahlrecht wurde vom BVerfG mit deutlichen Worten für verfassungswidrig erklärt:

Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd.

Neuer Ärger für Wulff: 2007 stimmte Niedersachsen im Bundesrat gegen das Votum des eigenen Kabinetts, und damit wohl im Auftrag Wulffs zugunsten der Versicherungswirtschaft. Reiner Zufall, dass der Vorstandschef der Hannover Rück zuvor um „zweckdienliche“ Hilfe gebeten hatte und Wulff wenige Monate später seine Flitterwochen in der Villa des Aufsichtsratschef Wolf-Dieter Baumgartl verbracht hat. Ganz sicher.

Kaum ist man eine Woche weg, gibt es gleich zwei Neuigkeiten zur NSU-Löschaktion beim Verfassungsschutz: Zuerst erklärt Peter Schaar als oberster Datenschützer, dass die Akten gar nicht gelöscht werden mussten. Hierfür gebe es keine Verpflichtung, also auch keine Fristen. Und dann erfahren wir, dass es eine Löschorder aus dem Bundesinnenministerium gab – zehn Tage nach dem Auffliegen der Nazis. Und die erste Begründung? Speicherfristen. facepalm