Letztlich haben sind einige US-Republikaner mit der Behauptung blamiert, vergewaltigte Frauen würden nicht schwanger. Zumindest dann nicht, wenn es sich um eine echte Vergewaltigung handelt, weil Schutzmechanismen des weiblichen Körpers eine Schwangerschaft dann verhindern würden. Mit anderen Worten: Wenn eine Frau schwanger wird, hat sie das auch gewollt, und Abtreibung ist deswegen schon mal gar nicht drin. Widerlich so was!

Nun lerne ich bei Hal Herzog, dass es da tatsächlich einen Zusammenhang geben könnte, allerdings genau anders herum: Die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft ist für Frauen in Folge einer Vergewaltigung etwa doppelt so hoch wie bei einvernehmlichem Sex. So zumindest das Ergebnis einer Telefonumfrage in den USA, die Gründe sind noch nicht geklärt.

Übrigens: Bei Hühnern ist erzwungener Sex wohl die Regel, und die Hennen können das Sperma tatsächlich wieder abstoßen.

Der amerikanische Radsportverband hat Lance Armstrong lebenslang gesperrt, weil er sich nicht vor einem Schiedsgericht zu den Vorwürfen wegen Dopings äußern will. Außerdem wollen sie ihm alle Titel seit 1998 aberkennen lassen.

Da müssten die Sportjahrbücher eines ganzen Jahrzehnts neu geschrieben werden, ist allerdings wegen Zuständigkeits- und Verjährungsfragen auch nicht so einfach. Aber egal, ob zwei oder sieben Tour-de-France-Titel: die ihm nachfolgen, sind auch nicht besser und teilweise sogar schon des Dopings überführt.

Der „Thüringer Heimatschutz“ hatte Hilfe von einem Polizisten, der seinen Nazi-Freunden von Geheimaktionen der Polizei erzählt hat. Das hat auch das Bundesamt für Verfassungsschutz mitbekommen und seine Thüringer Kollegen informiert. Das war 1999. Zweimal. Und wie entwickelt sich die Karriere eines „national eingestellten“ Polizisten weiter, der es mit Dienstgeheimnissen nicht ganz so genau nimmt? Richtig, der Mann wurde zum Thüringer Verfassungsschutz versetzt:

Dort habe er von September 2010 bis Ende 2011 gearbeitet – ausgerechnet „als V-Mann-Führer“ in der Szene, wie das Innenministerium einräumt. Erst nach dem Auffliegen der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ sei er versetzt worden.

Der Deutsche Ethikrat findet die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen total dufte. Nur auf eine Betäubung müssen sie bestehen, aber dann kann das blutige Ritual aus der Bronzezeit weitergehen. Allein der Hamburger Jurist Reinhard Merkel sieht in einem zu erwartenden „jüdisch-muslimischen Sonderrecht“ einen „Sündenfall des Rechtsstaates“. Hören wird man auf ihn leider nicht.

Update: Die taz hat auch noch ein Schmankerl:

Als Leo Latasch, Direktoriumsmitglied des Zentralrats der Juden, das Video der Beschneidung eines kleinen Jungen vorführte, fiel eine Zuschauerin in Ohnmacht. Eigentlich wollte Latasch zeigen, wie schnell und harmlos der Eingriff sei.

Die kurzfristige Änderung von Gesetzesvorlagen vor der Abstimmung scheint Methode zu haben. Auch die Befreiung von Unternehmen mit hohem Energieverbrauch von Gebühren für die Nutzung der Stromnetze ist so ein „Mitternachtsparagraph“, darüber hinaus sogar noch abgeschrieben aus einer Stellungnahme der Wirtschaftsvereinigung Metalle. Und das ist nur eine Front, an der Schwarz-Geld die Energiewende sabotiert. Lesen!

Zum BVerfG-Urteil zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren:

Die Bundeswehr wehrt nicht wie die Polizei Gefahren ab. Ihre Aufgabe ist es, den Gegner zu vernichten und da außer uns gerade niemand da ist, sind wir, das Volk, dieser Gegner

Außerdem entwirft denkbonus noch ein Szenario, wie aus einer Demo ein bewaffneter Aufstand werden kann, und zitiert das lesenswerte Sondervotum des Verfassungsrichters Reinhard Gaier. (via)

Vor ein paar Tagen konnte man lesen, dass der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst erster Klasse nach Indien geflogen ist, um dort Hilfsprojekte zu besuchen. Außerdem liegt ihm die Heiligsprechung einer Ordensgründerin aus seinem Bistum sehr am Herzen, wofür er auf der Reise Beweise für ein durch sie gewirktes Wunder finden wollte.

Nun gab es dabei tatsächlich eine Art Wunder: Der Teufelskerl Geistliche hat es nämlich geschafft, erster Klasse zu fliegen, aber nur Business Class zu bezahlen. Pech für die Ordensgründerin: es gibt dafür eine weltliche Erklärung in Form von Bonusmeilen seines mitfliegenden Generalvikars. Gewulfft quasi.

Die Bundeswehr ist auf den Einsatz im Inneren schon mal vorbereitet. Zumindest werden derzeit im Rahmen des Heimatschutzes bundesweit „Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte“ (RSUKr) aufgestellt, die unter anderem zur Unterstützung der zivilen Sicherheitsbehörden eingesetzt werden können. Bis April 2013 sollen 27 Kompanien mit insgesamt 2.700 Mann aufgestellt werden:

Möglich ist jedoch der Einsatz der RSUKr-Einheiten in Rahmen der „Amtshilfe“ zur Unterstützung der Polizei beim „Schutz ziviler Objekte“, „zum Schutz kritischer Infrastruktur“ und bei der „Bekämpfung organisierter und militärischer bewaffneter Aufständischer“ oder „widerstrebender“ Bevölkerungsteile. „Hier haben wir bereits ein Element der militärischen Aufstandsbekämpfung als Unterstützungshilfe für die Polizei“, sagt Gössner.

Besonders beängstigend ist, was die taz von der aus 150 Reservisten bestehenden Hamburger Einheit zu berichten weiß:

Die Leute würden zurzeit „speziell gedrillt“, berichtet ein Insider: „Die sind heiß drauf.“

Eine Studie mit mehr als 6.000 befragten Häftlingen bringt Abscheuliches zutage: Jeder vierte Gefängnisinsasse wurde im letzten Monat (!) Opfer von Gewalt. Bei den Jugendlichen war es sogar fast jeder zweite, und hier lag die Wahrscheinlichkeit vergewaltigt zu werden zudem bei 7%.

Dazu der sensible Kommentar eines Verantwortlichen:

Niedersachsens CDU-Justizminister Bernd Busemann äußerte sich […] bloß mit den Worten, daß ein Knast eben keine Mädchenpension sei und er mit dem Zustand gut leben könne.

Der ist auch schon vorher durch feinfühlige Positionen in rechtsstaatlichen Fragen aufgefallen. So verkündete Busemann, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland für menschenrechtswidrig erklärt hatte:

Der Niedersachse bleibt stur. Ich lasse keinen raus.

Boah, wie ich diese Verfassungsverächter bei der Schwarzen Pest hasse. Kaum reicht ihnen das BVerfG in Form eines katastrophalen Fehlurteils beim Einsatz der Bundeswehr im Inneren den kleinen Finger, fordern schon die ersten die alleinige Entscheidungsbefugnis für den Kriegsminister.

Dabei heißt es in der Karlsruher Entscheidung völlig unmissverständlich.

Der Einsatz der Streitkräfte nach Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG ist, auch in Eilfällen, allein aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung als Kollegialorgan zulässig.