Wann wird ein Terrorist zum Terrorist? Wenn es der Regierung nützt!

Seine Definition ist absichtlich offengehalten, weil die handelnden Akteure, Staaten etwa, kein Interesse daran haben, sich selbst des Interpretationsspielraums des Begriffs zu berauben. Im Gegenteil: Das Wort Terror soll und darf jene Eigenschaft nicht verlieren, die für Regierungen in aller Welt so wichtig ist: die Möglichkeit der eigenen, situativen Interpretation, ein rhetorisches Hilfsmittel für die politische Agenda.

Die Merkel-Bande entblödet sich tatsächlich nicht, ein Gesetz zum expliziten Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung vorzuschlagen.

Eine solche Verstümmelung insbesondere durch die traditionelle oder rituelle Beschneidung sei „ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, dem als Menschenrechtsverletzung ernsthaft begegnet werden muss“, heißt es in einer Kabinettsvorlage […].

Gut erkannt! Nur warum das nicht für Jungs gilt, ist mir immer noch nicht klar. Aber das muss unsere geliebte Bundesregierung in ihrem unermesslich weisen Ratschluss hoffentlich dereinst dem BVerfG erklären.

Hahaha, die PARTEI hat bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein einen Sitz in der Lübecker Bürgerschaft errungen. Parteichef Sonneborn kommentiert:

Das Lustige in Lübeck ist, dass wir offensichtlich das Zünglein an der Waage sein werden, ob es Rot-Grün oder Schwarz-Grün wird in dieser Stadt. Unser Wahlergebnis ist einerseits das beste Ergebnis seit Kriegsende – und andererseits eine große Enttäuschung, weil wir einen Sitz hinter der FDP liegen.

Noch mehr Rüstungs-Gaudi: Northrop Grumman versteht die Probleme mit dem Euro-Hawk wegen der angeblich fehlenden Anti-Kollisions-Technik nicht so ganz. Die Technik sei Standard und in der deutschen Testdrohne „auf ausdrücklichen Wunsch“ nicht eingebaut worden:

Alle nötigen Verkabelungen seien aber vorhanden und die Installation kinderleicht – Paynter vergleicht es mit dem Anschließen eines CD-Wechslers im Autokofferraum, wo alle Kabel schon gelegt sind.

Merkels Einsatz für die religiotisch motivierte Genitalverstümmelung wurde belohnt. Und zwar mit dem Lord-Jakobovits-Preis der Europäischen Rabbinerkonferenz. Die hatten sich schon nach dem Kölner Urteil mit der Holocaust-Keule in der Faust zur Aussage verstiegen, die neue Sprache des Antisemitismus sei die Sprache der Menschenrechte.

Erfreulicherweise ist damit die juristische Diskussion noch nicht beendet:

Im Beck-Online-Kommentar zum StGB („Beck OK“) erschien kürzlich im Rahmen der Kommentierung zu § 223 StGB (Körperverletzung), Randnummer 9 f.. ein längerer Passus zum Thema Beschneidung Minderjähriger männlichen Geschlechts. Der Text ist eine selbständige kleine Abhandlung. Verfasser ist Herr Dr. Eschelbach, Richter im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes. Die Abhandlung zeichnet sich aus durch eine sehr fundierte Auseinandersetzung mit der Beschneidung und ihrer Wirkung sowie der Bedeutung und Funktion der männlichen Vorhaut. Die vertiefte Auseinandersetzung mit Fakten und Auswirkungen der Beschneidung männlicher Kinder führt unweigerlich zu einem harten juristischen Urteil.

Und das lautet, dass § 1631 d BGB offensichtlich verfassungswidrig ist. Wobei die Beck’schen Kommentare meines Wissens Pflichtlektüre für jeden Juristen sind, was wohl die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein entsprechender Fall mal ans BVerfG verwiesen wird.