BND und Verfassungsschutz nutzen eine NSA-Schnüffelsoftware namens XKeyscore, und damit wurden in einem Monat 180 der 500 Millionen deutschen NSA-Datensätze gesammelt. Da gibt’s dann auch ein Fleißsternchen aus Fort Meade:

„Der BND hat daran gearbeitet, die deutsche Regierung so zu beeinflussen, dass sie Datenschutzgesetze auf lange Sicht laxer auslegt, um größere Möglichkeiten für den Austausch von Geheimdienst-Informationen zu schaffen“, notierten NSA-Mitarbeiter im Januar. Im Lauf des Jahres 2012 habe der Partner sogar „Risiken in Kauf genommen, um US-Informationsbedürfnisse zu befriedigen“. In Afghanistan sei der BND in Sachen Informationsbeschaffung sogar „fleißigster Partner“.

Nun hat auch Blatter erkannt, dass es im Sommer heiß wird in Katar. Weswegen die WM 2022 nun in den Winter verlegten werden soll.

Man kann die Stadien abkühlen, aber man kann nicht das ganze Land abkühlen.

Das dürfte lustig werden, weil deswegen wohl auch die Spielzeiten der europäischen Spitzenligen angepasst werden müssen. Juhu, Public Viewing mit Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt.

Siegfried Kauder tritt bei der Bundestagswahl als unabhängiger Kandidat gegen die CDU an. Da muss er jetzt natürlich ein bisschen auf die Kacke hauen und überrascht im Interview mit verblüffenden Erkenntnissen:

Die Abgeordnetenbestechung gibt es noch zu regeln. Ich möchte auch, dass das Parlament selbstbewusst auftritt und informiert ist, wenn es Entscheidungen trifft. Im Rechtsausschuss kam es immer wieder vor, dass wir Gesetze durchgewinkt haben, die keiner gelesen hat. Da muss man mehr von einem Abgeordneten erwarten. Der Parlamentarismus verflacht immer mehr. Wir sind ein Abnickverein geworden.

Die Sache mit der Abgeordnetenbestechung hat er übrigens schon mal ganz anders gesehen, aber die will er ja auch nur regeln und nicht bekämpfen. wink

Und dass er nicht gelesen hat, worüber er abstimmen sollte, mal ehrlich, das konnte man irgendwie vermuten. Mit seiner Beschreibung hat der Mann natürlich recht, dass es auch eine Erkenntnis ist, bezweifle ich. (via Nachtwächter)

Großartiger Artikel zum Thema Genitalverstümmelung: Das weibliche Geschlecht ist sakrosankt, das männliche disponibel.

Das, was eine Frau körperlich ausmacht, ist unantastbar. Aber das, was einen Mann körperlich ausmacht, darf zurechtgeschnitten werden. Das weibliche Geschlecht ist sakrosankt, das männliche disponibel. Juristisch ist Paragraf 226a nicht so schlimm; ihn wird das Bundesverfassungsgericht kassieren. Allerdings müssen wir überlegen, wie viele Botschaften dieser Art wir Männern und Jungen noch zumuten möchten.

IM Friedrich hat sich in Washington erklären lassen, wie er die US-Totalüberwachung hierzulande rechtfertigen soll. Und gleich einem frisch im Motivationsseminar aufgehetzten Versicherungsvertreter schießt er dabei direkt übers Ziel hinaus und fabuliert etwas vom „edlen Zweck“ der Terrorbekämpfung, weswegen das schon so in Ordnung sei. Ist es natürlich nicht, wie Udo Vetter ausführlich erklärt. Sehr schön:

Prism als Aufgabe in einer juristischen Zwischenprüfung wäre der Traum der meisten Jura-Studenten. Die Aufgabe würde die Durchfaller-Rate gegen null drücken. Die schon reichlich gedehnten Schubladen unseres Wertekanons sind nämlich nicht einmal annähernd groß genug, um Prism und Tempora hinein zu sortieren.

Das spannendste an der Hoeneß-Steuergeschichte ist ja die Frage, warum er letztlich nicht ins Gefängnis muss. Dafür gilt es zwei Hürden zu nehmen: er darf nicht mehr als eine Million Euro hinterzogen haben und auch nicht zu mehr als zwei Jahren verurteilt werden.

Und da hat die Staatsanwaltschaft jetzt mal ganz genau ins Gesetz geguckt und ordentlich nachgerechnet. Das überraschende Ergebnis: er hat nur 900.000 Euro hinterzogen, weil der große Rest bereits nach fünf Jahren verjährt ist.

Und weil man das ja auch irgendwie ahnden muss, beantragt die Staatsanwaltschaft eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung in Kombination mit einer Geldstrafe von 720 Tagessätzen – also eigentlich zwei weiteren Jahren:

In der Münchner Justiz bemüht man offenbar eine Vorschrift des Strafgesetzbuches, die es dem Gericht erlaubt, diese Geldstrafe bei der Bewährung auszuklammern.

So einfach geht das! Fehlt nur noch das Bundesverdienstkreuz, aber das ist sicherlich nur eine Frage der Zeit.