Und ewig stört das Grundgesetz – zumindest unsere real existierende Regierung. Das neue Wahlrecht wurde vom BVerfG mit deutlichen Worten für verfassungswidrig erklärt:
Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd.