Die Darstellung der vom Bundesverfassungsgericht von 1990 bis 2011 für nichtig oder verfassungswidrig erklärten Bundesgesetze war natürlich unbefriedigend, weil die Werte nicht sinnvoll auf die Amtszeit der Regierungen zu beziehen waren. Untersucht man alle 321 Entscheidungen des BVerfG gegen Bundesgesetze zwischen 1949 und 2011 sieht das Ganze wie unten dargestellt aus.

Auffällig ist natürlich die schlechte Performance von Angela Merkel, der sicherlich zugutekommt, dass Karlsruhe ihre leider noch laufende Amtszeit noch nicht zur Gänze würdigen konnte. Ich bin mir aber sicher, dass sie sich da vor ihren Unionskollegen nicht blamieren will und noch aufholen wird. (Zum Vergrößern anklicken)

Auch hier gilt: Bei Entscheidungen, die mehrere Gesetze betreffen, wurde das jeweils aktuellste Gesetz gewertet. Entscheidungen zu Gesetzen ohne Datumsangabe sind der jeweils amtierenden Regierung zugerechnet. Vier Entscheidungen bezogen sich übrigens auf Gesetze, die vor 1949 erlassen wurden. (Datenhandbücher des Bundestages 1949-1999 und 1990-2010)

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