Boah, wie ich diese Verfassungsverächter bei der Schwarzen Pest hasse. Kaum reicht ihnen das BVerfG in Form eines katastrophalen Fehlurteils beim Einsatz der Bundeswehr im Inneren den kleinen Finger, fordern schon die ersten die alleinige Entscheidungsbefugnis für den Kriegsminister.

Dabei heißt es in der Karlsruher Entscheidung völlig unmissverständlich.

Der Einsatz der Streitkräfte nach Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG ist, auch in Eilfällen, allein aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung als Kollegialorgan zulässig.

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