Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Wahlen der Bundespräsidenten Wulff und Köhler. Leider nur auf einen Antrag der NPD hin, und es geht auch nur um Formalien bei der Zusammensetzung der Bundesversammlung. Das unappetitliche Geklüngel bei der „Wahl“ unserer letzten Staatsoberhäupter ist ja leider nicht juristisch fassbar.