Karlsruhe hat entschieden, dass der ZDF-Staatsvertrag grundgesetzwidrig ist:
Im Fernsehrat des Senders, der 77 Mitglieder hat, muss der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden, wie das Gericht entschied. Im Verwaltungsrat, der den Intendanten überwacht, sind 6 von 14 Mitgliedern Staat und Parteien zuzurechnen. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrats „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben.