Das BVerfG hat die Eilanträge auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zum endgültigen Urteil abgelehnt. Es sieht zwar einen „erheblichen Einschüchterungseffekt“, aber ein richtiges Problem werde das ja vorerst nur, wenn die gespeicherten Daten wirklich abgerufen würden.

Nutzer trilling fasst das Problem unter dem Titel letztens zwischen Geschwistern im Heise-Forum in einem schönen Bild zusammen:

Der Ältere haut die Hälfte einer Schokolade weg, der Jüngere beschwert sich und sagt es solle geteilt werden. Daraufhin teilt der Ältere den Rest.

Die Grundrechtseingriffe durch die Vorratsdatenspeicherung mögen dem Gericht gering erscheinen, im Kontext zu vorausgegangenen und damit zu verknüpfenden Grundrechtseinschränkungen, im Kontext der Gesamtlage ist das einfach nicht hinnehmbar und die Einschränkung jedes Bürgers ist enorm.

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