Das BVerfG hat entschieden, dass die Übergroße Koalition CETA nur unter Auflagen vorläufig zustimmen darf. Und zwar muss es eine Klausel für einen möglichen Austritt geben, und Regelungen, die nicht in EU-Kompetenz fallen, müssen ausgeklammert werden. Das betrifft auch die Schiedsgerichte.
Immerhin etwas. Ich gespannt, ob und wie sie das noch reinverhandelt bekommen.