WhatsApp-Nutzer müssen schriftliche Einwilligungen ihrer Telefonbuch-Kontakte zur Weitergabe ihrer Daten an WhatsApp einholen. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat geurteilt, dass eine Mutter bei WhatsApp-Nutzung ihres Sohnes wegen der Gefahr kostspieliger Abmahnungen genau dafür Sorge zu tragen hat, woraus sich eine Pflicht für alle Nutzer herleiten lässt. Das Urteil.

Also mich hat noch keiner gefragt *durchstelefonbuchscroll*. Kann ich da eigentlich auch selbst abmahnen oder brauche ich einen Anwalt?

Update: Einschätzung eines Anwalts zu den Folgen des Urteils. Eine Abmahnwelle droht zunächst nicht. 

2 Gedanken zu “WhatsApp-Nutzer müssen schriftliche Einwilligungen ihrer Telefonbuch-Kontakte …

    • Stimmt. Und ist auch eher theoretisch relevant, denn ich müsste ja meine Freunde abmahnen.

      Trotzdem finde ich das Urteil gut und interessant und bin sehr gespannt, ob es da mal eine Folgemeldung gibt. Es würde mich wundern, wenn die Mutter die Auflagen erfüllen kann.

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