In seiner Rede anlässlich des 160. Jahrestages der Verabschiedung der Paulskirchen-Verfassung forderte unser Präsident nun eine Reform des Wahlrechts. Wäre nicht gerade Wahlkampf, müsste man daran zweifeln, ob es sich tatsächlich um den Horst Köhler handelt, der bereits das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, den Vertrag von Lissabon und das BKA-Gesetz unterschrieben hat.

Wir sollten auch Änderungen des Wahlrechts diskutieren, die den Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss darauf geben, welche Kandidaten auf den Wahllisten der Parteien ein Mandat bekommen – es müssen ja nicht immer nur die sein, die oben stehen.

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