Heribert Prantl erläutert in einem hervorragenden Kommentar zu dessen erster Lesung die wahre Bedeutung des Entwurfs zum sogenannten „Terrorcamp-Gesetz“:
Unter Strafe gestellt wird die noch nicht konkrete Vorbereitung von noch nicht konkreten Straftaten. Die zu einer rechtsstaatlichen Verurteilung untauglichen Strafvorschriften werden deshalb geschaffen, weil der Staat zur Verfolgung dieser neuen nebulösen Delikte das schwere Instrumentarium der Strafprozessordnung auspacken kann: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Lauschangriff, Hausdurchsuchung bei Kontaktpersonen, Kontrollstellen auf Straßen und Plätzen, Vermögensbeschlagnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Die schwersten denkbaren Maßnahmen und Grundrechtseingriffe werden also auf allerdünnstes Eis gestellt. Gäbe es den Straftatbestand der Missachtung der Gerichte, dann wäre er mit diesem Gesetz verwirklicht. Es verhöhnt die Strafjustiz.
Unsere Volksvertreter selbst nehmen da allerdings auch kein Blatt vor den Mund:
Siegfried Kauder von der CDU/CSU-Fraktion räumte ein, dass die Strafbarkeit vorverlagert werden solle, um Ansatzpunkte für Ermittlungsmaßnahmen zu haben. Heute würde kein Richter bei einem vagen Verdacht etwa eine Telekommunikationsüberwachung zulassen. Die vorgeschlagenen drei neuen Paragraphen würden den Fahndern dagegen mehr Möglichkeiten für das Abhören oder die Wohnraumüberwachung eröffnen. „Wer Sicherheit in Deutschland liebt, muss diesem Gesetz zustimmen“, sagte der CDU-Politiker.
Und es geht noch tiefer:
Wenn die erste U-Bahn in Deutschland hochgehe, würde auch die Opposition als erstes auf die Koalitionslinie einschwenken, meinte Joachim Stünker von der SPD-Fraktion, und ermahnte gleichzeitig die Kritiker für ihre Wortwahl, mit der sie „die Schmerzgrenze überschritten“ hätten. Keiner müsse Angst haben vor dem Gesetz, da die Verdächtigen im Zweifelsfall natürlich freigesprochen würden.
Auf den Seiten des Bundestages gibt es den Gesetzentwurf als PDF.
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