Davon, dass sich die Ermittlungsbehörden auch bei Facebook & Co. informieren, sollte man generell ausgehen – nicht nur in Israel.
Als Verschwörungstheoretiker sieht sich aber schnell gebrandmarkt, wer behauptet, dass dort deutsche Beamte mit falschen Legenden agieren, die die „längerfristige, gezielte Teilnahme an der Kommunikation in sozialen Netzwerken“ zum Ziel haben und die, natürlich gesetzlich geregelt, auch mal mal Straftaten begehen dürfen. Nun, genau diese Erkenntnis verdanken wir einer Kleinen Anfrage der Linken an die Bundesregierung.
Die Antwort auf die Frage, ob die Regierung ausschließen kann, dass Beamte dabei bereits zu Straftaten aufgerufen oder solche begangen haben, werden wir so schnell nicht erfahren: Sie wurde mit Hinweis auf eine Gefährdung des Staatswohls als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft.