Gutes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Polizisten im Einsatz sind keine Privatpersonen und dürfen fotografiert werden. Das gilt erstmal nur für Journalisten, sollte die rechtliche Position für alle anderen Zeugen aber auch stärken.
Gutes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Polizisten im Einsatz sind keine Privatpersonen und dürfen fotografiert werden. Das gilt erstmal nur für Journalisten, sollte die rechtliche Position für alle anderen Zeugen aber auch stärken.