WhatsApp-Nutzer müssen schriftliche Einwilligungen ihrer Telefonbuch-Kontakte zur Weitergabe ihrer Daten an WhatsApp einholen. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat geurteilt, dass eine Mutter bei WhatsApp-Nutzung ihres Sohnes wegen der Gefahr kostspieliger Abmahnungen genau dafür Sorge zu tragen hat, woraus sich eine Pflicht für alle Nutzer herleiten lässt. Das Urteil.

Also mich hat noch keiner gefragt *durchstelefonbuchscroll*. Kann ich da eigentlich auch selbst abmahnen oder brauche ich einen Anwalt?

Update: Einschätzung eines Anwalts zu den Folgen des Urteils. Eine Abmahnwelle droht zunächst nicht. 

Ein Richter mit Sachverstand hat in einem Filesharing-Verfahren den vom Kläger geforderten Schadensersatz von 500 Euro auf bemerkenswerte 2,04 Euro runtergerechnet. Er argumentiert, dass für den Upload regelmäßig nur 10% der Downloadkapazität zur Verfügung stehen und zudem mehrere Uploader nötig sind, damit ein Dritter den angebotenen Film mit voller Geschwindigkeit herunterladen kann.

Das Gericht verkennt schließlich nicht, dass seine vorstehenden Ausführungen, wenn ihnen andere Gerichte folgen würden, das Abmahnwesen im Bereich des Urheberrechts weniger lukrativ machen und schließlich die effektive Verfolgung von Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen beeinträchtigen mögen.