WhatsApp-Nutzer müssen schriftliche Einwilligungen ihrer Telefonbuch-Kontakte zur Weitergabe ihrer Daten an WhatsApp einholen. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat geurteilt, dass eine Mutter bei WhatsApp-Nutzung ihres Sohnes wegen der Gefahr kostspieliger Abmahnungen genau dafür Sorge zu tragen hat, woraus sich eine Pflicht für alle Nutzer herleiten lässt. Das Urteil.
Also mich hat noch keiner gefragt *durchstelefonbuchscroll*. Kann ich da eigentlich auch selbst abmahnen oder brauche ich einen Anwalt?
Update: Einschätzung eines Anwalts zu den Folgen des Urteils. Eine Abmahnwelle droht zunächst nicht.