Springer möchte natürlich trotz Leistungsschutzrecht weiterhin (auch kostenlos) bei Google News gelistet werden. Das war ja mal so sicher wie das sprichwörtliche Amen in der Kirche. Was für ein widerliches Pack!
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Wer bisher noch nicht auf die Drohung der Axel Springer AG reagiert hat, am 23.6. die Briefkästen der Republik mit einer Gratis-Ausgabe der BILD zu verstopfen, der kann dem auch einfach online widersprechen.
Heute mal eine erfreuliche Nachricht: Eva Herman hat vor dem Kölner Oberlandesgericht einen Sieg gegen den Axel-Springer-Verlag errungen. Der Verlag darf nicht mehr behaupten, sie hätte die NS-Familienpolitik gutgeheißen und wurde außerdem zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt.
Wir erinnern uns: Nach einer Pressekonferenz zur Vorstellung ihres Buches „Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen“ wurde Herman unter Verwendung eines verkürzten und sinnentstellenden Zitats vorgeworfen, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Trauriger Höhepunkt der medialen Kampagne war ein Auftritt bei Johannes B. Kerner am 9. Oktober 2007, bei dem sie letzlich publikumswirksam aus der Sendung geworfen wurde. Von Fernsehkritik.TV gibt es eine treffende Analyse zu dieser Sendung: