Deutschland schließt als erstes europäisches Land seine Fingerabdruck-Datenbank an das gemeinsame Schengener Informationssystem SIS II an. Hurra – endlich mal wieder Klassenbester! Mag jemand tippen, wie lange es dauert, bis da auch die biometrischen Daten unserer neuen Pässe landen?

Offenbart hat das BKA-Chef Münch, der im Rahmen einer Tagung auch gleich noch folgendes erschütternde Bild von der aktuellen Situation in Deutschland gezeichnet hat:

Wer beim BKA Verbrechensmuster erkannt habe und Daten aus den Bundesländern zusammenführen möchte, müsse zunächst eine Errichtungsanordnung beantragen. „Dann fordern wir die Daten aus den Ländern an. Die Länder versenden ihre Daten auf unterschiedlichen Wegen, beispielsweise per Excel-Tabelle oder im Outlook-Format.“ Das BKA habe keine Befugnis, die Länderpolizeien zu einem einheitlichen Datenaustauschformat zu verpflichten.

Hahaha. Bei der Klärung der Frage, wann Oppermann von wem über den Kipo-Verdacht gegen Edathy informiert wurde, will ein BKA-Beamter bei der Rekonstruktion der Telefonate Winter- und Sommerzeit verwechselt haben. Das würde Oppermann wohl entlasten, wenn die Sache nur nicht ganz so streng riechen würde.

Mit der korrigierten Darstellung aus dem Bundesinnenministerium jedoch stimmt die Aussage von SPD-Chef Gabriel überein. Das Telefondisplay habe bei der visuellen Ablesung im Februar 2014 (Mitteleuropäische Winterzeit) den 17. Oktober um 15.29 Uhr angezeigt, heißt es in dem BMI-Schreiben vom 26. Juni.

Das tatsächliche Telefonat habe aber „während der Mitteleuropäischen Sommerzeit und damit eine Stunde später“ stattgefunden.

Also wenn mein Telefon ansagt, dass ein Telefonat zu einer bestimmten Uhrzeit stattgefunden hat, dann war das auch so. Zeitumstellung hin oder her – da ändert sich in der Anrufliste exakt gar nix. Oder ist das bei iPhones echt anders?

Neues aus dem NSU-Behörden-Sumpf: Das Bundeskriminalamt forderte die Bundespolizei zur Löschung von Handydaten eines Verdächtigen auf. Die hatte die Bundespolizei zuvor für das BKA entschlüsselt, und …

Üblicherweise muss die Bundespolizei ihre Ermittlungsergebnisse mindestens bis zum Abschluss des jeweiligen Gerichtsverfahren aufbewahren, weil die Beamten wichtige Zeugen werden können. Dann müssten sie genau belegen, woher die von ihnen beschafften Beweismittel stammen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik belegt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist – auch ohne Intimsphärenspeicherung und Online-Durchsuchung: Die mit 80% absolute Mehrheit aller Straftaten im Internet sind Betrugsdelikte, und die Aufklärungsquote der Internetkriminalität liegt mit 72% auch signifkant über der allgemeinen Aufklärungsquote von 56%. Die Fallzahlen der Verbreitung (kinder-)pornographischer Schriften sind zudem rückläufig. Ein rechtsfreier Raum sieht wahrlich anders aus.

Und das, obwohl das BKA so eifrig Steuergelder verprasst hat, um die Statistiken mit sinnfreien Anfragen an die Provider zu verfälschen.

Hans-Peter Friedrich wirft seinen Kritikern und Befürwortern der Anonymität im Internet „intellektuelle Plattheit“ vor, was Thomas Stadler treffend kommentiert. In Anbetracht der Reden zum 60-jährigen Bestehen des BKA, sollte sich dies aber nicht nur der Innenminister zu Herzen nehmen:

Der freiheitlich-demokratische Staat ist vom Spannungsverhältnis zwischen Staat und Bürger geprägt und muss eigentlich dafür sorgen, dass die öffentliche Gewalt so transparent wie möglich agiert, während er dem Bürger als dem Träger der Grundrechte die größtmögliche Intransparenz zubilligen muss.

Davon, dass sich die Ermittlungsbehörden auch bei Facebook & Co. informieren, sollte man generell ausgehen – nicht nur in Israel.

Als Verschwörungstheoretiker sieht sich aber schnell gebrandmarkt, wer behauptet, dass dort deutsche Beamte mit falschen Legenden agieren, die die „längerfristige, gezielte Teilnahme an der Kommunikation in sozialen Netzwerken“ zum Ziel haben und die, natürlich gesetzlich geregelt, auch mal mal Straftaten begehen dürfen. Nun, genau diese Erkenntnis verdanken wir einer Kleinen Anfrage der Linken an die Bundesregierung.

Die Antwort auf die Frage, ob die Regierung ausschließen kann, dass Beamte dabei bereits zu Straftaten aufgerufen oder solche begangen haben, werden wir so schnell nicht erfahren: Sie wurde mit Hinweis auf eine Gefährdung des Staatswohls als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft.

Und zwar nicht irgendeiner, sondern mit Paul Dickopf laut Wikipedia der „Kopf des Aufbaus des Bundeskriminalamtes“. Der war im Zweiten Weltkrieg bereits im Rang eines SS-Untersturmführers als Spion tätig und hat sich in der Schweiz dem „amerikanischen Geheimdienst angedient“.

Das hat sich offenbar gelohnt, denn in seiner Zeit als Präsident des BKA von 1965 bis 1971 erhielt er dann Zahlungen von der CIA.

(via)

Das BKA bestätigt Zensur-Kritiker – zumindest indirekt. Von Kritikern wird nämlich schon immer angeführt, dass Kinderpornographie nicht im öffentlichen Web getauscht wird, auf das sich ja das Zugangserschwerungsgesetz bezieht. Nun hat das BKA in einer internationalen Aktion einen Kinderpornoring ausgehoben und schreibt in seiner Presseerklärung:

Dieser Ring hatte sich in mehreren Internetforen etabliert. Seine Mitglieder tauschten in eigens dazu eingerichteten Foren sowohl umfangreiches Bildmaterial als auch ihre Erfahrungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern aus. Mehrere Mitglieder stehen zudem unter dem Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ihnen wird vorgeworfen, von ihren Missbrauchstaten Bild- und Videoaufnahmen gemacht und sie über die Foren im Internet verbreitet zu haben.

Eigens dazu eingerichtete Foren also. Dabei könnte es sich natürlich auch um öffentliche Foren handeln, aber die Staatsanwaltschaft wird da etwas konkreter:

Nach Angaben von Doris Möller-Scheu, Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, wurde das Material über ein geschlossenes Forum verbreitet beziehungsweise getauscht, das nur mit Zugangsdaten erreichbar gewesen sei. In einem anderen Fall habe es sich um ein „halb offenes“ Forum gehandelt, das ohne weiteres nicht über das Internet zugänglich gewesen sei. Weitere Details konnte die Sprecherin nicht nennen.

Stopp-Schilder hätten hier also nichts gebracht, auch wenn zu befürchten ist, dass die Union dies im Rahmen der Koalitionsverhandlungen genau so darstellen wird. Sehr erfreulich ist, dass anscheinend gezielt gegen die Täter vorgegangen wurde, dafür spricht auch die geringe Zahl von 121 Verdächtigen. Und in Österreich wurden dabei drei mutmaßliche Kinderschänder festgenommen.