Der FDP wird ja gelegentlich vorgeworfen, für eine Regierungsbeteiligung gerne mal eigene Grundsätze über Bord zu werfen. Klar, dass man das nicht gerne hört und immer wieder bestreitet. Oder doch nicht? Auf eine Frage zum Zugangserschwerungsgesetz antwortete FDP-Bundestagskandidat Jörg Behlen auf Abgeordnetenwatch:

Die FDP wird ihr Vorgehen von dem Ausgang der Bundestagswahl abhängig machen. Einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht halte ich für wahrscheinlich, sofern eine Regierungsbeteiligung der FDP ausbleiben sollte.

Das glaube ich gerne. Wie man allerdings von der ersten Aussage dennoch zu dieser Feststellung kommt, ist mir einigermaßen unverständlich:

Je stärker die FDP abschneidet, desto besser stehen die Chancen, dieses Gesetz wieder abzuschaffen.

(via)

Zum Vertrag von Lissabon und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Infokriegernews.de ein interessantes Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider geführt. Seine persönliche Einschätzung des Urteils:

Die Maßstäbe des Urteils sind weitgehend in Ordnung, wenn mir auch das Gericht zu viel von Herrschaft und von Mehrheit redet. Das ist nicht freiheitlich gedacht. Die Anwendung der Maßstäbe ist fehlerhaft, weil das Gericht die reale Entmachtung der Völker nicht geprüft und nicht in die Waagschale gelegt hat. Das Urteil entspricht meinen Erwartungen. Die waren sehr bescheiden. Insgesamt gesehen hat sich das Recht nicht behauptet, aber es sind äußerste Grenzen des Unrechts aufgezeigt worden.

Update: Auf Alles Schall und Rauch gibt es die Videoaufzeichnung eines aktuellen Vortrags von K. Albrecht Schachtschneider zum Thema.