Die FDP hat die Jamaika-Sondierungen abgebrochen. Die FDP! Alias Umfallerpartei! Das finde ich bemerkenswert, auch wenn da Misstrauen angebracht ist. Und da die SPD weiterhin nicht für eine Fortsetzung der Großen Koalition zur Verfügung steht, bleiben also nur Neuwahlen oder eine Minderheitsregierung. Letzteres würde aber bedeuten, dass Merkel tatsächlich sinnvolle Politik machen müsste, mit der sich Mehrheiten über Parteigrenzen hinweg organisieren ließen. Wohl eher nicht.

Update: Hahaha, der Postillon klärt’s auf. Mysteriös: Wahlurnenhersteller spendete vor wenigen Tagen 200.000 Euro an FDP. Weltbild gerettet

Mit einer Verfassungsklage in Sachen Flüchtlingspolitik droht Seehofer Merkel ja nun schon länger. Jetzt aber auch so richtig offiziell mit Brief ins Kanzleramt und der Forderung nach „unverzüglichen“ Maßnahmen. Und da stellt sich mir die Frage, ob wir so eine Klage innerhalb einer Koalition schon mal hatten? Und vor allem: was dann passiert?

Ich befürchte – nix. Die CSU ist in der Übergroßen Koalition ja so unbedeutend, dass sie morgen aussteigen kann und es immer noch für eine Zweidrittelmehrheit reicht. Und wie es aussieht, wenn die CDU ihrer Kanzlerin mal die Meinung sagt, haben wir auf dem letzten Parteitag gesehen. Da ist nicht viel Widerstand zu erwarten. Und die SPD? Wohl kaum. Die haben beide viel Bock auf Regierung und wenig Bock auf Neuwahlen.

Ob da also 130 Aufständler für Misstrauensvotum oder Vertrauenfrage zusammen kämen? Und für ersteres müssten die sich dann sogar noch mit all den anderen Parteien auf einen Merkel-Nachfolger einigen. Aber zumindest wäre es amüsant, wenn die CSU wirklich mal ausstiege. *träum*

Die bayerische Polizei hat ihr Personal für Schleierfahndungen seit dem G7-Gipfel um 500 Polizisten erhöht.

In Bayern darf die Polizei jetzt kontrollieren, wo und was sie will – überall und jederzeit, ohne konkreten Verdacht und ohne jemanden zu suchen. Eine Art Vorratsdatenspeicherung auf deutschen Straßen. Und die CSU empfiehlt ihr Schleierfahndungs-Rezept auch den anderen Bundesländern.

Klare Ansage von CSU-Generalsekretär Scheuer:

In jedem Fall werden wir in Bayern alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit das Christentum bei uns in Bayern privilegiert bleibt und weiterhin das prägende Wertefundament für unsere Gesellschaft ist.

Um die gelebte Praxis der Privilegierung des Christentums hierzulande und insbesondere in Bayern zu leugnen, bedarf es ja einiger Phantasie. Und dass viele Politiker das GG eher als grobe Richtschnur für das sehen, was sie so verbrechen können, nimmt auch nicht wunder. Trotzdem immer schön, wenn es mal einer offen ausspricht.

Well played, CSU! Nun ist endlich raus, worum es bei der sinnfreien Idee mit der Ausländer-Maut eigentlich ging – und die Einnahmen von 500 Millionen Euro sind es nicht. Dobrindts Maut soll nämlich nicht mehr per Vignette sondern durch flächendeckende Kennzeichenerfassung kontrolliert werden. Das geht bisher ja nur für LKW, und jetzt kommen sogar die Bundesstraßen schon mal mit ins Gesetz.

Und plötzlich macht auch die Idee der Herdprämie Sinn, hat sie doch die Aufmerksamkeitsschwelle für absurdeste CSU-Pläne erfolgreich gesenkt. Widerliches Pack – bei sowas können sie auf einmal über die Legislaturperiode hinaus denken. Keine mildernden Umstände!

Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) macht sich Gedanken über die Finanzierung der die Castor-Transporte begleitenden Polizeieinsätze. Natürlich denkt er dabei nicht an die Atomindustrie, sondern an eine Kriminalisierung friedlicher Demonstranten.

Wer durch eine Sitzblockade einen hoheitlich genehmigten Transport behindert und dadurch einen Schaden verursacht wie etwa Mehrkosten für den Polizeieinsatz, der darf nicht von vornherein straffrei bleiben.

Auch der bayrische Innenminister Joachim Hermann (CSU) sieht das so und will auf der kommenden Innenministerkonferenz darauf drängen, die Demonstranten stärker für die Einsatzkosten in die Pflicht zu nehmen.

Dass dem Grundgesetz im politischen Alltag leider keine besonders große Bedeutung zukommt, ist nicht neu. Was der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler jetzt aber in einer Antwort auf Abgeordnetenwatch über die Abstimmungspraxis in seiner Fraktion offenbart hat, überrascht mich dann doch:

Laut Artikel 38 des Grundgesetz sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestag ausdrücklich „an Aufträgen und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. In der parlamentarischen Praxis dominiert (dennoch) inzwischen die sogenannte Fraktionsdisziplin. So werden beispielsweise vor wichtigen Abstimmungen von der Fraktion „Probeabstimmungen“ durchgeführt, um das voraussichtlich Abstimmungsverhalten bereits im Vorfeld einzuschätzen. Zusätzlich muss jeder Abgeordnete nach seiner Fraktionsordnung einen Tag vor der Abstimmung schriftlich anzeigen, wenn er bei der Abstimmung von der Fraktionslinie abweichen will.

Abgeordnetenwatch hat die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen um Stellungnahmen dazu gebeten, die im Blog veröffentlicht werden sollen.

(via)