Als Nicht-Jurist steht man dem Gesetz ja manchmal etwas rat- und verständnislos gegenüber. Und ich muss zugeben, als die heutige Kanzlerin Merkel schon vor 6 Jahren erklärte, dass wir „keinen Rechtsanspruch auf Demokratie auf alle Ewigkeit“ haben, habe ich ihr nicht so recht geglaubt. Als Physikerin traute ich ihr in Rechtsfragen keine besondere Kompetenz zu und mit dem Grundgesetz hatte sie ja auch noch nicht so lange Erfahrung. Nun muss ich aber erkennen, dass Angela Merkel wohl doch recht hatte, denn auch Juristen bestätigen ihre Einschätzung:

Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.

Gut, dass er dieses ewige Missverständnis mal ausgeräumt hat. Ich hatte Artikel 20 Absatz 1 GG und Artikel 79 Absatz 3 GG bisher immer völlig falsch verstanden.

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Wirklich eine sehr schöne Analogie, die die BBC da in einem insgesamt lesenswerten Kommentar bildet. A world after Wikileaks:

But what really matters is that the disruptive power of the internet has been conclusively demonstrated, and the old order has been provoked to respond.

This is democracy’s Napster moment, the point at which the forms of governance that have evolved over 200 years of industrial society prove wanting in the face of the network, just as the business models of the recording industry were swept away by the ease with which the internet could transmit perfect digital copies of compressed music files.

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Die Bundeskanzlerin führt aus, was sie zwischen den Wahlen von Volkes Stimme hält:

Bundeskanzlerin Merkel sprach sich beim Landesparteitag der rheinland-pfälzischen CDU in Mainz erneut vehement für den Weiterbau des umstrittenen Projektes aus. Deutschland müsse zeigen, dass man zuverlässig sei. Man könne in Europa nicht zusammenarbeiten, wenn die Politik danach ausgerichtet werde, „wie viele Menschen gerade auf der Straße stehen“.

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Unter diesem Titel kommentiert Hans-Jürgen Maurus auf tagesschau.de das Geschachere um das Amt des Bundespräsidenten und wartet mit einem schönen Vorschlag auf:

Wieso erdreisten sich die Regierungsspitzen – gewissermaßen im parteipolitischen und parteitaktischen Alleingang – den ersten Mann des Staates, das Staatsoberhaupt, in einer Undercover-Operation auszumauscheln? Das ganze ohne Transparenz. Dabei hat jedes Mitglied der Bundesversammlung das Recht, einen eigenen Kandidaten schriftlich vorzuschlagen. Wäre doch schön und vielleicht richtig spannend, wenn wenigstens ein dutzend der über tausend Mitglieder den Mumm hätten, von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen, anstatt nur abzunicken, was man ihnen vorsetzt. Soviel Demokratie darf schon sein, oder?