Als Nicht-Jurist steht man dem Gesetz ja manchmal etwas rat- und verständnislos gegenüber. Und ich muss zugeben, als die heutige Kanzlerin Merkel schon vor 6 Jahren erklärte, dass wir „keinen Rechtsanspruch auf Demokratie auf alle Ewigkeit“ haben, habe ich ihr nicht so recht geglaubt. Als Physikerin traute ich ihr in Rechtsfragen keine besondere Kompetenz zu und mit dem Grundgesetz hatte sie ja auch noch nicht so lange Erfahrung. Nun muss ich aber erkennen, dass Angela Merkel wohl doch recht hatte, denn auch Juristen bestätigen ihre Einschätzung:
Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.
Gut, dass er dieses ewige Missverständnis mal ausgeräumt hat. Ich hatte Artikel 20 Absatz 1 GG und Artikel 79 Absatz 3 GG bisher immer völlig falsch verstanden.
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