Habt Ihr Euch auch schon gefragt, was man anstellen muss, um als Polizist seinen Beamtenstatus zu verlieren?

Der Polizist soll insbesondere auf dem Rosenheimer Herbstfest 2011 einen Jugendlichen geohrfeigt, mit den Knien gestoßen und mit dem Kopf gegen eine Wand geschleudert haben. Das Gericht sieht in der Tat keinen einmaligen Ausrutscher. Vielmehr sei sein Verhalten allgemein durch „ein gewisses Maß an Brutalität gekennzeichnet“ gewesen.

Die Primärquelle berichtet zudem, dass das Opfer bereits gefesselt war. Ob es da einfach zu viele Zeugen gab oder sich der Mann als Ex-Polizeichef von Rosenheim einfach zu viele Feinde gemacht hat und ihn kein Kollege mehr decken wollte, ist nicht überliefert.

Wie nicht anders zu erwarten, ist Maas‘ Internet-Zensurgesetz mit großer Mehrheit durch den Bundestag gegangen. Nur die Linke und eine Unionsabgeordnete haben dagegen gestimmt.

Die Grünen haben sich mal wieder vor der Abstimmung gedrückt, dafür aber kurz zuvor noch mit Konfetti-Regen im Bundestag ordentlich für die ebenfalls heute beschlossene Homo-Ehe gefeiert. Man muss halt Prioritäten setzen.

Merkel erklärt die Homo-Ehe zur Gewissensfrage. Die Abstimmung soll noch diese Woche durch den Bundestag, und die Abgeordneten dürfen frei entscheiden. Traurig, dass das wirklich bemerkenswert ist, weil es doch die Regel sein müsste.

Wenn es um Wählerstimmen oder Machterhalt geht, macht Merkel halt jeden U-Turn mit. Aber wie ist das eigentlich genau mit dieser „Ehe für alle“, von der jetzt alle anstatt Homo-Ehe reden? Ist die noch freier, und dürfen dann sogar Polygamisten?

WhatsApp-Nutzer müssen schriftliche Einwilligungen ihrer Telefonbuch-Kontakte zur Weitergabe ihrer Daten an WhatsApp einholen. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat geurteilt, dass eine Mutter bei WhatsApp-Nutzung ihres Sohnes wegen der Gefahr kostspieliger Abmahnungen genau dafür Sorge zu tragen hat, woraus sich eine Pflicht für alle Nutzer herleiten lässt. Das Urteil.

Also mich hat noch keiner gefragt *durchstelefonbuchscroll*. Kann ich da eigentlich auch selbst abmahnen oder brauche ich einen Anwalt?

Update: Einschätzung eines Anwalts zu den Folgen des Urteils. Eine Abmahnwelle droht zunächst nicht. 

Die Übergroße Koalition hat diese Woche gleich noch ein paar weitere Rechte abgeschafft.

Neben der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern wurde mit dem Gesetzespaket auch beschlossen, dass bei der Polizei vorgeladene Zeugen eine Erscheinenspflicht haben. Bislang mussten Zeugen erst vor dem Richter wirklich erscheinen. Außerdem soll in Zukunft der Führerscheinentzug auch für Straftaten möglich sein, die nichts mit Fahren zu tun haben. Auch das ist verfassungsrechtlich ein bedenklicher Vorgang. Und zu guter Letzt entfällt in Zukunft bei Verkehrskontrollen mit Blutentnahme der Richtervorbehalt. Bislang musste immerhin ein Richter die Blutentnahme anordnen, die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen darstellt.

Fraunhofers entwickeln eine App, die ein Smartphone zum Spektrometer macht. Dabei wird das zu untersuchende Objekt vom Display mit verschiedenfarbigem Licht beleuchtet und die Reflexion über die Kamera gemessen, um die chemische Zusammensetzung zu analysieren.

Sie soll auch feststellen können, ob Äpfel oder Salatköpfe wirklich Bioprodukte sind oder Rückstände von Pestiziden aufweisen, wie frisch Fleisch von der Wursttheke ist, ob ein Pflanze krank ist, obwohl sie noch gesund aussieht, welches Pflegeprodukt die Haut des Smartphonebenutzers gerade nötig hätte und einiges mehr.

(via Kraftfuttermischwerk)

Eigentlich wäre das ja heute ein Grund zur Freude: Das OVG Münster hat einen Provider von der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung befreit, weil auch die neue wieder gegen EU-Recht verstößt. Eine Einzelentscheidung, und andere müssten erst noch klagen – aber immerhin!

Und dann – man könnte meinen aus Trotz – das: Der Bundestag hat den großflächigen Einsatz von Staatstrojanern beschlossen. Die dürfen jetzt überall da eingesetzt werden, wo bisher Telefone abgehört werden durften. Und da sind wir meines Wissens sogar schon Weltmeister.

Wahrlich eine „DDos-Attacke gegen das Bundesverfassungsgericht“, wie Netzpolitik in einem weiteren Artikel schreibt:

Die Liste der grundrechtsfeindlichen Gesetze dieser großen Koalition ist lang: Von der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung über die Erweiterung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes bis zur Ausweitung der Videoüberwachung hat diese Regierung wenig ausgelassen, was dieses Land weiter in den Überwachungsstaat treibt. Die Budgets der Geheimdienste erhöht und ihre Unkontrollierbarkeit versteckt ausgebaut. Den Diensten nebenbei vollautomatischen Zugriff auf die Passbilder aller Bürger gewährt und die massenhafte Handydurchsuchung für Flüchtlinge eingeführt. Mal von der Speicherung der Fluggastdaten aller Bürger ganz zu schweigen.

Könnte man im Herbst ja mal in die Wahlentscheidung einfließen lassen. *träum*

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat erklärt, dass Maas‘ geplantes Netzwerkdurchsetzungsgesetz sowohl gegen EU-Recht als auch gegen das Grundgesetz verstößt. Die UN sehen in Deutschland die Meinungsfreiheit gefährdet, und auch der Normenkontrollrat hat den Entwurf zerpflückt.

Das Gesetz wird also ganz sicher mit großer Mehrheit durch den Bundestag gehen.