Die Bremer Bürgerschaft hat Lockerungen im Umgang mit Cannabis beschlossen und will sich im Bundesrat gar für Abgabestellen einsetzen. Damit hätte ich ja in diesem Jahrzehnt nicht mehr gerechnet, und ein Erfolg wird das natürlich nicht. Nur die CDU hat dagegen gestimmt – womit hingegen absolut zu rechnen war.

Bei der Gelegenheit: Ruhe in Frieden, Howard Marks. Ohne Dich wäre die Anfertigung meiner Diplomarbeit deutlich unlustiger gewesen.

Interessantes Urteil:

Ein Alkoholiker hat Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er wegen eines Alkoholexzesses nicht zur Arbeit kommen kann. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. In diesem Fall liege kein Selbstverschulden des Arbeitnehmers vor, da Alkoholsucht eine Krankheit sei.

Auch wenn es sich hier um eine legalisierte Droge handelt, wird doch das Dilemma der Drogenpolitik deutlich: die Sucht als Krankheit anzuerkennen und gleichzeitig die Süchtigen zu sanktionieren oder gar zu verfolgen, geht irgendwie nicht zusammen.