Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte findet die fehlende Kennzeichnung von Polizisten in Deutschland bei Demos nicht so knorke. Und ein Richter bemängelt in einem Sondervotum auch, dass hierzulande die Polizei gegen die Polizei ermittelt. Warum eigentlich nicht alle?
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Die Duma hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Russland keine Gültigkeit haben. Zumindest, wenn das Verfassungsgericht sie für verfassungswidrig erklärt.
Und falls Ihr Euch dabei auch fragt, wieso europäische Urteile für Russland überhaupt bindend sind: Der EGMR klingt zwar so, hat aber nur bedingt was mit der EU zu tun. Sondern vielmehr mit der Europäischen Menschenrechtskonvention – und die hat Russland auch unterzeichnet.