Offene WLAN-Netze: EuGH-Generalanwalt will Störerhaftung einschränken

In seinem Schlussantrag argumentiert der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gegen die Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze. Die Pflicht zur Unterbindung von Rechtsverletzungen bedeute zu große Einschränkungen.

[Heise]

Wenn das Gericht dem folgt, bin ich ja mal auf das Rumgeiere unserer Geliebten Bundesregierung gespannt, um an der Störerhaftung dennoch fest zu halten.

Ein schöner Tag! Der EuGH hat die Richtlinie zur Intimsphärenspeicherung gekippt. Und auch wenn die Sicherheitsesoteriker aller Parteien natürlich schon darüber nachdenken, wie sie sie trotzdem bekommen, und ich mir nicht sicher bin, ob wir das auf Dauer verhindern können – ich halte mich heute an Udo Vetter und lasse mir die Stimmung nicht vermiesen:

Ein hoch erfreuliches Urteil. Es setzt die Latte für alle jene sehr hoch, die trotzdem noch eine Vorratsdatenspeicherung einführen wollen.

Update: Direkt zum PDF des Urteils.