60 Dinge, die ab jetzt jedes EU-Land fünf Jahre über deine Flugreise speichert

Das Europäische Parlament hat heute für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten gestimmt. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet alle europäischen Fluggesellschaften die Passagierdaten (PNR) an alle EU-Staaten weiterzugeben. Behörden in den 28 Mitgliedsländern können dann die pro Flug und Passagier etwa 60 anfallenden Einzeldaten speichern, rastern und verarbeiten.

[netzpolitik.org]

Dass es eine klasse Idee ist, möglichst viele Daten zentral zu sammeln und dann mit anderen Ländern zu tauschen, konnten wir unlängst wieder beim SWIFT-Abkommen mit den USA sehen.

Ein ähnlich erfolgreiches Modell ist der Austausch von Fluggastdaten mit den USA und anderen Ländern (sog. PNR-Abkommen von Passenger Name Record). Dieses Modell will die EU nun auch auf innereuropäische Flüge ausweiten und eine neue Grundlage für den Austausch mit anderen Ländern schaffen.

A propos Grundlage: Das Abkommen mit den USA hat der Europäische Gerichtshof vor fast 5 Jahren für nichtig erklärt, das mit Kanada in 2009. Lebten wir in einem Rechtsstaat, würden derzeit also gar keine Daten getauscht. So wird das Abkommen seitdem einfach „vorläufig angewandt“.