Wie nicht anders zu erwarten, ist Maas‘ Internet-Zensurgesetz mit großer Mehrheit durch den Bundestag gegangen. Nur die Linke und eine Unionsabgeordnete haben dagegen gestimmt.

Die Grünen haben sich mal wieder vor der Abstimmung gedrückt, dafür aber kurz zuvor noch mit Konfetti-Regen im Bundestag ordentlich für die ebenfalls heute beschlossene Homo-Ehe gefeiert. Man muss halt Prioritäten setzen.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat erklärt, dass Maas‘ geplantes Netzwerkdurchsetzungsgesetz sowohl gegen EU-Recht als auch gegen das Grundgesetz verstößt. Die UN sehen in Deutschland die Meinungsfreiheit gefährdet, und auch der Normenkontrollrat hat den Entwurf zerpflückt.

Das Gesetz wird also ganz sicher mit großer Mehrheit durch den Bundestag gehen.

Falls Ihr Euch mal gefragt habt, was so ein SPD-Minister wohl kostet: 7.000 Euro – dafür gibt es zumindest ein sogenanntes „vorwärts“-Gespräch. Angeboten über eine SPD-eigene GmbH und völlig unbeirrt von den Warnungen eines selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens von 2010. Die beste Demokratie, die man für Geld kaufen kann!

Millionenfaches Datensammeln ist übrigens keine Massenüberwachung, erklärte jetzt ein BND-Jurist vor dem NSA-Untersuchungsausschuss. Wenn das mal nicht genau der richtige Spirit für eine Beförderung ins Justizministerium ist. Schließt braucht der Heiko da nach Siggis Machtwort jede helfende Hand, wenn er denn wirklich bis Juni einen Entwurf für die Intimsphärenspeicherung vorlegen will.

Da habe ich doch glatt wieder was gelernt: Eine 13-monatige Speicherung von Bewegungsdaten, Kennzeichen und Fotos für die PKW-Maut ist ein Beispiel für „Datensparsamkeit“ (Maas) und „Datenschutz auf höchstem Niveau“ (Dobrindt). Als gemeiner Bürger hat man von diesen Begriffen sonst ja nur eine eher vage Vorstellung.

Heiko Maas bereitet doch schon mal einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor. Vor zwei Wochen hat er noch den Bürgerechtler gegeben – aber da war ja auch Winterpause und Mutti durch ihren Beckenringbruch eingeschränkt:

Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht.

Update: Da haben sich der Thomas und der Heiko doch noch mal zusammengesetzt und die Intimsphärenspeicherung bis zur Entscheidung des EuGH auf Eis gelegt. Aber bestimmt keinen Tag länger, befürchte ich. (Danke, Max)