Nicht, dass es noch was bringen würde oder gar irgendwelche Folgen hätte: Das OVG Greifswald erklärt die Demonstrationsverbote vom G8-Gipfel in Heiligendamm für rechtswidrig.
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Man musste schon unbeschreiblich naiv sein, um anzunehmen, dass der Tornado-Einsatz von Heilgendamm 2007 juristische Konsequenzen haben würde. Spannend sind in solchen Fällen eigentlich nur die Begründungen, warum das alles doch rechtens war. Und hier setzt das Schweriner Verwaltungsgericht neue Maßstäbe:
Das Verwaltungsgericht urteilte jetzt, die Beeinträchtigung sei zu gering gewesen. Zudem werde diese Grundrechtsverletzung voraussichtlich kein zweites Mal eintreten. Daher sollen die Tornadoflüge keine weitere juristischen Folgen haben.