Immerhin: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat das MMS-Gift als bedenkliches, zulassungspflichtiges Medikament eingestuft. Das bedeutet in Verbindung mit der fehlenden Zulassung quasi ein Verbot.
Nach der Entscheidung des Bundesinstituts sind nun wieder die Gesundheitsämter in den Ländern gefragt. Sie können auf Basis des BfArM-Votums „ordnungsbehördliche Maßnahmen zum Schutz der Patienten einleiten“, also zum Beispiel die Einfuhr von MMS-Produkten oder deren Verkauf verbieten.
Ob das auch eine Handhabe gegen die entsprechenden Werbeveranstaltungen ist, wird mir allerdings nicht klar. Denn verkauft wird das Zeug meines Wissens eh meist im Internet.