Das BVerfG hat den politischen Arm des Verfassungsschutzes nicht verboten. Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu unbedeutend um der Demokratie gefährlich zu sein. 

Finde ich nicht gut. Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, gehört sie meiner Meinung nach unabhängig von ihrem Einfluss verboten. Genau das ist das Kriterium. Und das sah das BverfG beim Verbot der KPD selbst auch noch so:

Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können. 

Dass vor dem Urteil heute Morgen nochmals der Verbotsantrag verlesen wurde, hat den deutschen Qualitätsjournalismus übrigens völlig überfordert:

Das Erste, Phoenix, Spiegel Online, Zeit Online, der RTL-Chefkorrespondent, der MDR, die NZZ, Stern.de – sie alle verschickten falsche Eilmeldungen via Twitter und als Push-Nachricht auf Smartphones, das Bundesverfassungsgericht habe dem NPD-Verbotsantrag stattgegeben.

Kleiner Tipp: Ein Urteil ist das, was nach „Im Namen des Volkes“ kommt. 

Die AfD ist gefährlicher als die NPD

Die NPD saß vor fünfzig Jahren, in ihren erfolgreichsten Zeiten, in sieben Landtagen; die AfD sitzt jetzt in acht. Sie ist gefährlicher, als es die NPD damals war, weil sie mehr bürgerlichen Anschluss hat. Bedrohlich für eine liberal-aufgeklärte Gesellschaft ist die AfD nicht nur wegen der Wahlerfolge, sondern weil mit ihr der gesellschaftliche und politische Diskurs nach scharf rechts verschoben wird. Die von Thilo Sarrazin im Jahr 2010 freigesetzte Menschenfeindlichkeit hat in der AfD ihre Partei gefunden: Es wird heute allenthalben über Themen diskutiert, die vor einem Jahr noch als indiskutabel galten.

[SZ]