Wie nicht anders zu erwarten, ist Maas‘ Internet-Zensurgesetz mit großer Mehrheit durch den Bundestag gegangen. Nur die Linke und eine Unionsabgeordnete haben dagegen gestimmt.

Die Grünen haben sich mal wieder vor der Abstimmung gedrückt, dafür aber kurz zuvor noch mit Konfetti-Regen im Bundestag ordentlich für die ebenfalls heute beschlossene Homo-Ehe gefeiert. Man muss halt Prioritäten setzen.

Merkel erklärt die Homo-Ehe zur Gewissensfrage. Die Abstimmung soll noch diese Woche durch den Bundestag, und die Abgeordneten dürfen frei entscheiden. Traurig, dass das wirklich bemerkenswert ist, weil es doch die Regel sein müsste.

Wenn es um Wählerstimmen oder Machterhalt geht, macht Merkel halt jeden U-Turn mit. Aber wie ist das eigentlich genau mit dieser „Ehe für alle“, von der jetzt alle anstatt Homo-Ehe reden? Ist die noch freier, und dürfen dann sogar Polygamisten?

Die Übergroße Koalition hat diese Woche gleich noch ein paar weitere Rechte abgeschafft.

Neben der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern wurde mit dem Gesetzespaket auch beschlossen, dass bei der Polizei vorgeladene Zeugen eine Erscheinenspflicht haben. Bislang mussten Zeugen erst vor dem Richter wirklich erscheinen. Außerdem soll in Zukunft der Führerscheinentzug auch für Straftaten möglich sein, die nichts mit Fahren zu tun haben. Auch das ist verfassungsrechtlich ein bedenklicher Vorgang. Und zu guter Letzt entfällt in Zukunft bei Verkehrskontrollen mit Blutentnahme der Richtervorbehalt. Bislang musste immerhin ein Richter die Blutentnahme anordnen, die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen darstellt.

Eigentlich wäre das ja heute ein Grund zur Freude: Das OVG Münster hat einen Provider von der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung befreit, weil auch die neue wieder gegen EU-Recht verstößt. Eine Einzelentscheidung, und andere müssten erst noch klagen – aber immerhin!

Und dann – man könnte meinen aus Trotz – das: Der Bundestag hat den großflächigen Einsatz von Staatstrojanern beschlossen. Die dürfen jetzt überall da eingesetzt werden, wo bisher Telefone abgehört werden durften. Und da sind wir meines Wissens sogar schon Weltmeister.

Wahrlich eine „DDos-Attacke gegen das Bundesverfassungsgericht“, wie Netzpolitik in einem weiteren Artikel schreibt:

Die Liste der grundrechtsfeindlichen Gesetze dieser großen Koalition ist lang: Von der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung über die Erweiterung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes bis zur Ausweitung der Videoüberwachung hat diese Regierung wenig ausgelassen, was dieses Land weiter in den Überwachungsstaat treibt. Die Budgets der Geheimdienste erhöht und ihre Unkontrollierbarkeit versteckt ausgebaut. Den Diensten nebenbei vollautomatischen Zugriff auf die Passbilder aller Bürger gewährt und die massenhafte Handydurchsuchung für Flüchtlinge eingeführt. Mal von der Speicherung der Fluggastdaten aller Bürger ganz zu schweigen.

Könnte man im Herbst ja mal in die Wahlentscheidung einfließen lassen. *träum*

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat erklärt, dass Maas‘ geplantes Netzwerkdurchsetzungsgesetz sowohl gegen EU-Recht als auch gegen das Grundgesetz verstößt. Die UN sehen in Deutschland die Meinungsfreiheit gefährdet, und auch der Normenkontrollrat hat den Entwurf zerpflückt.

Das Gesetz wird also ganz sicher mit großer Mehrheit durch den Bundestag gehen.

Ein Blick in die Zukunft: Die Übergroße Koalition will allen Geheimdiensten den vollständigen und automatisierten Zugriff auf die Lichtbilder der elektronischen Persos und Pässe erlauben. Und was Netzpolitik nicht erwähnt – der Polizei gleich mit!

In §2 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) heißt es momentan:

Die Polizei- und Ordnungsbehörden, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Behörden der Zollverwaltung dürfen das Lichtbild zum Zweck der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten im automatisierten Verfahren abrufen, wenn die Personalausweisbehörde auf andere Weise nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde.

Also klare Zweckbindung und stark eingeschränkter automatisierter Zugriff. Die Polizei soll dem Gesetzentwurf (PDF) zufolge hier aber auch gleich mit rausfallen und dafür als zweiter Satz eingefügt werden:

Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.

Wurde zwar zunächst alles wieder von der Tagesordnung genommen, bekommen wir aber sicher bald erneut serviert. Inklusive zwangsweiser Aktivierung der eID-Funktion.

Okay, eine Direktwahl des Bundespräsidenten ist vielleicht doch nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Österreicher haben ja die Wahl, und deren Bundespräsident Van der Bellen haut solche Gedanken raus:

Wenn es so weitergeht … bei der tatsächlich um sich greifenden Islamophobie, wird noch der Tag kommen, an dem wir alle Frauen bitten müssen, ein Kopftuch zu tragen – alle – aus Solidarität gegenüber jenen, die es aus religiösen Gründen tun.

War hier jemand überrascht, dass das Brandenburger Tor nach dem Anschlag von Sankt Petersburg nicht in den russischen Nationalfarben angestrahlt wurde? Nein? Vielleicht schafft das ja die Begründung:

Ein Sprecher des Berliner Senats bestätigte die Entscheidung am Montag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Zur Begründung führte der Mann an, St. Petersburg gehöre nicht zum Kreis der Partnerstädte von Berlin. Ausnahmen würden nach einer neuen Regelung nur in speziellen Fällen gemacht.

Ihr ahnt vielleicht, welche russische Großstadt man in der Liste der Partnerstädte von Berlin-Mitte findet. facepalm