Habt Ihr Euch auch schon gefragt, was man anstellen muss, um als Polizist seinen Beamtenstatus zu verlieren?

Der Polizist soll insbesondere auf dem Rosenheimer Herbstfest 2011 einen Jugendlichen geohrfeigt, mit den Knien gestoßen und mit dem Kopf gegen eine Wand geschleudert haben. Das Gericht sieht in der Tat keinen einmaligen Ausrutscher. Vielmehr sei sein Verhalten allgemein durch „ein gewisses Maß an Brutalität gekennzeichnet“ gewesen.

Die Primärquelle berichtet zudem, dass das Opfer bereits gefesselt war. Ob es da einfach zu viele Zeugen gab oder sich der Mann als Ex-Polizeichef von Rosenheim einfach zu viele Feinde gemacht hat und ihn kein Kollege mehr decken wollte, ist nicht überliefert.

Der S21-Polizeieinsatz vom Herbst 2010 war rechtswidrig. Hat das Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt (!) festgestellt.

Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im Grundgesetz hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden, so das Gericht. Ohnehin sei das Vorgehen gegen die Demonstranten überzogen gewesen.

Kann mal einer gucken, ob die Hölle gerade zugefroren ist? Polizist sagt gegen seinen Kollegen aus. Okay, dafür musste er sich auch einiges einfallen lassen:

Er habe dem Betroffenen eine Dose Pfefferspray fast komplett ins Gesicht gesprüht. Dann habe er dem auf dem Bauch liegenden Mann in den Rücken getreten. Anschließend habe er seine Dienstwaffe gezogen und durchgeladen. Ob er die – ungeladene – Waffe auch abdrückte, darüber soll es unterschiedliche Schilderungen geben.

Update: Muss sie wohl.

Bei den gestrigen Mai-Krawallen demonstrierte in Berlin ein Polizist mit einem gezielten Tritt an den Kopf eines am Boden liegenden Demonstranten mal wieder sehr eindrücklich, warum wir eine Kennzeichnung von Polizisten bei Demonstrationen dringend brauchen. Denn wenn man nicht darauf vertrauen möchte, dass Kollegen in einem solchen Fall Anzeige erstatten, lassen sich solche Straftaten anders nicht ahnden.

(via)