Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt doch gegen den Verfassungsschützer, der nach dem Auffliegen des NSU schnell die Akten schreddern ließ. Wegen Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch – habe ich beides noch nie gehört. Dafür musste er sich aber auch richtig ins Zeug legen:

Einige Tage später fand eine Sachbearbeiterin laut dem Abschlussbericht zufällig noch Akten, die zu jenen gehörten, die bereits zerstört worden waren. Die Frau habe Lingen den Ordner mit zwei Schnellheftern vorgelegt, woraufhin er gesagt habe: „Ja, dann müssen wir das auch noch mit vernichten.“ Und das, obwohl er in einer Mail vorher auf die Anordnung der BfV-Leitung hingewiesen hatte.

WTF!? Die Veröffentlichung von Fotos des Eiffelturms bei Nacht ist eine Urheberrechtsverletzung. Weil nämlich die Beleuchtung unter Copyright steht. Ich hätte ja gedacht, dass es ein Äquivalent zu unserer Panoramafreiheit zumindest in allen europäischen Ländern gibt, lerne nun aber, dass Frankreich, Belgien und Italien nicht mitmachen. Deswegen sind auch auch Fotos vom Atomium oder den Europäischen Parlamenten Tabu – und wer weiß, was nicht noch alles.

Dass die Darstellung des Todes in 40 Jahren Tatort immer expliziter geworden ist, ist nicht wirklich überraschend. Spannend finde ich aber gerade die Vorstellung, dass es den Tatort mittlerweile lange genug gibt, um solche Untersuchungen überhaupt anzustellen. Und weil der Tatort eine täglich irgendwo wiederholte Institution geworden ist, ist es auch richtig, ihn zum Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen zu machen. Da sollte sich auch mal ein Jurist austoben.