Der S21-Polizeieinsatz vom Herbst 2010 war rechtswidrig. Hat das Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt (!) festgestellt.

Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im Grundgesetz hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden, so das Gericht. Ohnehin sei das Vorgehen gegen die Demonstranten überzogen gewesen.

Die Neigung der Bahnsteige von S21 überschreitet mit 1,5 Prozent den Grenzwert um das Sechsfache. Ein Gutachten kommt nun unter der vernünftigen Annahme, dass Menschen auch mal Fehler machen, zu dem naheliegenden Schluss, dass da regelmäßig mit üblen Unfällen zu rechnen ist. Zum Vergleich:

Wegrollende Züge sind laut Gutachten aus Köln bekannt, wo die Gleise eine Neigung von „nur“ 0,68 Prozent haben. Zwischen 2009 und 2012 seien 13 Züge weggerollt, sechs Passagiere wurden dabei verletzt.

Die S21-Stresstest-Software funktionierte wohl nicht ganz korrekt:

Der Fehler bezieht sich auf den Zeitpunkt der Signalstellung bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof und wirkt sich insbesondere bei verspäteten Zügen aus. Die Folgewirkung ist eine Kapazitätssteigerung des Tiefbahnhofs in der Simulation.

Aber das können wir bestimmt vernachlässigen, weil die Bahn bekanntlich gar keine verspäteten Züge hat. ;-)  (via)