Der S21-Polizeieinsatz vom Herbst 2010 war rechtswidrig. Hat das Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt (!) festgestellt.
Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im Grundgesetz hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden, so das Gericht. Ohnehin sei das Vorgehen gegen die Demonstranten überzogen gewesen.