Eigentlich wäre das ja heute ein Grund zur Freude: Das OVG Münster hat einen Provider von der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung befreit, weil auch die neue wieder gegen EU-Recht verstößt. Eine Einzelentscheidung, und andere müssten erst noch klagen – aber immerhin!

Und dann – man könnte meinen aus Trotz – das: Der Bundestag hat den großflächigen Einsatz von Staatstrojanern beschlossen. Die dürfen jetzt überall da eingesetzt werden, wo bisher Telefone abgehört werden durften. Und da sind wir meines Wissens sogar schon Weltmeister.

Wahrlich eine „DDos-Attacke gegen das Bundesverfassungsgericht“, wie Netzpolitik in einem weiteren Artikel schreibt:

Die Liste der grundrechtsfeindlichen Gesetze dieser großen Koalition ist lang: Von der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung über die Erweiterung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes bis zur Ausweitung der Videoüberwachung hat diese Regierung wenig ausgelassen, was dieses Land weiter in den Überwachungsstaat treibt. Die Budgets der Geheimdienste erhöht und ihre Unkontrollierbarkeit versteckt ausgebaut. Den Diensten nebenbei vollautomatischen Zugriff auf die Passbilder aller Bürger gewährt und die massenhafte Handydurchsuchung für Flüchtlinge eingeführt. Mal von der Speicherung der Fluggastdaten aller Bürger ganz zu schweigen.

Könnte man im Herbst ja mal in die Wahlentscheidung einfließen lassen. *träum*

Thomas Stadler hat Neuigkeiten zum Bayerntrojaner: Die Software wurde mindestens in einem Fall auch nach dem Beschluss des Landgerichts Landshut mit der verbotenen Screenshot-Funktion weiter genutzt und die Anschaffung schlug mit sportlichen 400.000 Euro zu Buche.

Dazu passend hat der AK Vorrat heute einen „Leitfaden zum Datenzugriff“ (PDF) der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht, der zeigt, was für die Ermittler an Überwachungsmaßnahmen so alles möglich ist, und dass die rechtlichen Vorgaben dabei mitunter recht weit ausgelegt werden. Das ist nicht überraschend, aber in den Details interessant. Udo Vetter hat sich das Dokument auch schon vorgenommen.