Das Kölner Verwaltungsgericht hat eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag verboten, weil es die Christen nun mal lieber sehen, wenn an diesem Tag alle mit ihnen trauern. Dass Schachturniere an einem solchen Tag gar nicht gehen, versteht sich ja von selbst – aber bei religiösen Feiern bedarf das schon einer Begründung:

Bei dieser Abwägung kam das Gericht zu dem Schluss, dass dem Karfreitag als kalendergebundenem Feiertag Vorrang einzuräumen sei.

Das mag erst mal halten. Aber grob überschlagen dürften hierzulande auch jeden Tag rund 100 Jungs in jüdische Familien geboren werden. Und denen hat ihr Gott nunmal vorgeschrieben, dass der Nachwuchs am achten Tag zu verstümmeln ist – Karfreitag hin oder her.

Vielleicht dürfen die Verfassungsrichter ja mal darüber befinden, was ihm wohl wichtiger ist. Außerdem baue ich weiterhin auf die Schafi’iten. wink